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WEG – Anfechtung mehrerer Hausgeldabrechnungen

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Jahrelang blickten die Eigentümer einer Wohnanlage in Bad Kleinen durch den Nebel ihrer Hausgeldabrechnungen. Fehlende Angaben zu den Einnahmen und rätselhafte Salden führten zu einem Rechtsstreit, der nun mit einem Paukenschlag endete: Das Landgericht Rostock erklärte die Beschlüsse zu den Abrechnungen der Jahre 2008 bis 2012 für ungültig. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Bedeutung transparenter und nachvollziehbarer Abrechnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 S 41/17 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Rostock Datum: 17.01.2020 Aktenzeichen: 1 S 41/17 Verfahrensart: Berufungsverfahren zu Wohnungseigentümerbeschlüssen Rechtsbereiche: Wohnungseigentumsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Wohnungseigentümer, der die Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung anfechtet. Er argumentiert, dass die Hausgeldabrechnungen nicht ordnungsgemäß sind und den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen. Beklagte: Weitere Wohnungseigentümer derselben Anlage, die die Ordnungsgemäßheit der Beschlüsse verteidigen und das Urteil des Amtsgerichts stützen. Um was ging es? Sachverhalt: Innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft wurde eine Anfechtungsklage gegen die in einer Versammlung beschlossenen Hausgeldabrechnungen für die Jahre 2008 bis 2012 erhoben. Der Kläger war durch seinen Bruder vertreten und brachte in der Versammlung keine Einwendungen gegen die Beschlüsse vor. Er legte später Berufung gegen das abweisende Amtsgerichtsurteil ein. Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob die genehmigten Hausgeldabrechnungen den gesetzlichen Anforderungen genügen und daher wirksam sind. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Berufung des Klägers hatte Erfolg. Di


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