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Verkehrsunfall – rot zeigende Leichtzeichenanlage

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Ein Rotlichtverstoß an einer Kreuzung in X endete für einen Autofahrer vor dem Landgericht Siegen mit einer saftigen Rechnung. Weil er die Ampel ignorierte, krachte er in das Auto eines anderen Fahrers und muss nun nicht nur für den Blechschaden, sondern auch für Gutachterkosten und Nutzungsausfall aufkommen. Der Unfallverursacher hatte zwar behauptet, bei Grün gefahren zu sein, konnte sich aber direkt nach dem Unfall nicht mehr erinnern, welche Farbe die Ampel hatte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 O 399/20 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Siegen Datum: 01.12.2021 Aktenzeichen: 1 O 399/20 Verfahrensart: Zivilrechtliches Schadensersatzverfahren nach Verkehrsunfall Rechtsbereiche: Straßenverkehrsrecht, Versicherungsrecht, Schadensersatzrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Der Kläger ist Halter und Eigentümer eines Fahrzeugs, das bei einem Verkehrsunfall beschädigt wurde. Er fordert Schadensersatz für die Schäden am Fahrzeug, Nutzungsausfall und weitere Kosten. Beklagter 1: Fahrer des unfallverursachenden Fahrzeugs. Ihm wird vorgeworfen, das Rotlicht der Ampel missachtet zu haben. Beklagter 2: Halter des Fahrzeugs, das vom Beklagten 1 gefahren wurde. Beklagter 3: Haftpflichtversicherer des Beklagten 1. Die Versicherung lehnte die Schadensregulierung zunächst ab und sieht den Kläger als Unfallverursacher. Um was ging es? Sachverhalt: Bei einem Verkehrsunfall kollidierte der Kläger mit dem von Beklagten 1 geführten Fahrzeug. Der Kläger beansprucht Schadensersatz für wirtschaftlichen Totalschaden am Fahrzeug und Nutzungsausfall, da die gegnerische Versicherung die Ansprüche abgelehnt hatte. Kern des Rechtsstreits: Streitig war, ob die Lichtzeichenanlage für den Beklagten 1 rot gezeigt hatte und damit der Bekla


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