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Verkehrsunfall – rot zeigende Leichtzeichenanlage

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Ein Rotlichtverstoß an einer Kreuzung in X endete für einen Autofahrer vor dem Landgericht Siegen mit einer saftigen Rechnung. Weil er die Ampel ignorierte, krachte er in das Auto eines anderen Fahrers und muss nun nicht nur für den Blechschaden, sondern auch für Gutachterkosten und Nutzungsausfall aufkommen. Der Unfallverursacher hatte zwar behauptet, bei Grün gefahren zu sein, konnte sich aber direkt nach dem Unfall nicht mehr erinnern, welche Farbe die Ampel hatte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 O 399/20 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Siegen
  • Datum: 01.12.2021
  • Aktenzeichen: 1 O 399/20
  • Verfahrensart: Zivilrechtliches Schadensersatzverfahren nach Verkehrsunfall
  • Rechtsbereiche: Straßenverkehrsrecht, Versicherungsrecht, Schadensersatzrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Kläger ist Halter und Eigentümer eines Fahrzeugs, das bei einem Verkehrsunfall beschädigt wurde. Er fordert Schadensersatz für die Schäden am Fahrzeug, Nutzungsausfall und weitere Kosten.
  • Beklagter 1: Fahrer des unfallverursachenden Fahrzeugs. Ihm wird vorgeworfen, das Rotlicht der Ampel missachtet zu haben.
  • Beklagter 2: Halter des Fahrzeugs, das vom Beklagten 1 gefahren wurde.
  • Beklagter 3: Haftpflichtversicherer des Beklagten 1. Die Versicherung lehnte die Schadensregulierung zunächst ab und sieht den Kläger als Unfallverursacher.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Bei einem Verkehrsunfall kollidierte der Kläger mit dem von Beklagten 1 geführten Fahrzeug. Der Kläger beansprucht Schadensersatz für wirtschaftlichen Totalschaden am Fahrzeug und Nutzungsausfall, da die gegnerische Versicherung die Ansprüche abgelehnt hatte.
  • Kern des Rechtsstreits: Streitig war, ob die Lichtzeichenanlage für den Beklagten 1 rot gezeigt hatte und damit der Beklagte den Unfall verschuldete, oder ob der Kläger einen Rotlichtverstoß begangen hatte. Ebenso war strittig, ob und in welchem Umfang der Kläger einer Nutzungsausfallentschädigung und weiterer Kosten zu beanspruchen hatte.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Beklagten wurden gesamtschuldnerisch zur Zahlung von Schadensersatz und Kosten an den Kläger verurteilt.
  • Begründung: Das Gericht bewertete die Aussagen des Klägers als glaubwürdig, der angab, dass die Ampel für ihn grün war. Demgegenüber konnte der Beklagte 1 seine gegenteilige Aussage nicht überzeugend darlegen. Da die Ampelregel für den Beklagten 1 auf rot stand, liegt das Verschulden bei ihm. Zudem wurden die Kosten auf Grundlage der entstandenen und zu erwartenden Schäden bewertet.
  • Folgen: Die Beklagten müssen den gesamten als angemessen betrachteten Schaden des Klägers ersetzen, einschließlich Nutzungsausfall und Rechtsanwaltskosten. Die Entscheidung verpflichtet die Beklagten zur Zahlung von 6.865,00 € als Schadensersatz und weiteren 1.358,86 € für Rechtsanwaltskosten. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Verkehrsunfall durch Rotlichtverstoß: Erkenntnisse aus einem aktuellen Fall

Ein Verkehrsunfall kann oft tragische Folgen haben, besonders wenn Verkehrsregelverstöße wie das Missachten einer roten Ampel vorliegen. In solchen Fällen spielt die Leuchtzeichenanlage eine entscheidende Rolle bei der Bestimmung der Unfallursache. Die Straßenverkehrsordnung legt klare Vorschriften fest, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und das Risiko von Kfz-Unfällen zu minimieren….


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