Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrssicherungspflicht bei Feld- und Waldweg – Amtshaftung

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Eine E-Bike-Fahrerin stürzte auf einem unbefestigten Waldweg in U. und zog sich schwere Verletzungen zu. Sie klagte auf Schmerzensgeld von der Gemeinde, da sie den Weg für mangelhaft gesichert hielt – doch das Landgericht Siegen wies ihre Klage ab. Der naturbelassene Weg mit seinen Unebenheiten berge keine atypische Gefahr, so die Richter, die Radfahrerin hätte die Situation erkennen und ihr Fahrverhalten anpassen müssen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 O 369/20 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Siegen Datum: 10.11.2021 Aktenzeichen: 1 O 369/20 Verfahrensart: Schadensersatzklage wegen Amtspflichtverletzung Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Straßen- und Wegerecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Eine Frau, die Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Sturzes auf einem unbefestigten Teilstück der N.-straße mit einem E-Bike verlangt. Sie argumentiert, dass der Unfall durch eine ungesicherte Gefahrenstelle verursacht wurde, für die die Beklagte verantwortlich sei. Sie erlitt mehrere Verletzungen und fordert zukünftige Schadensersatzleistungen für mögliche Folgeschäden. Beklagte: Die Gemeinde, welche die Sicherheit auf der betroffenen Straße gewährleisten soll. Sie argumentiert, dass die Straße als Feld- bzw. Waldweg erkennbar sei und es keine Verkehrssicherungspflichtverletzung gebe, da die Unebenheiten erkennbar und mit durchschnittlicher Sorgfalt vermeidbar seien. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin stürzte am 8.5.2020 mit dem E-Bike auf einem ungeteerten Straßenstück der N.-straße, auf dem sich ein Erdhügel befindet, der von der Gemeinde zur Durchsetzung eines Fahrverbots aufgeschüttet wurde. Sie behauptet, dass die Beklagte ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt habe, da keine Warnung vor der Gefahrenstelle bestand. K


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv