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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verbringungskosten mangelhaftes Fahrzeug – Übernahme Transportkosten bei Nacherfüllung

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Ein gebrauchter BMW, ein Motorschaden im Türkeiurlaub und ein Streit um die Transportkosten – vor dem Landgericht Saarbrücken musste sich ein Autohändler mit der Klage eines Käufers auseinandersetzen. Der Käufer verlangte die Erstattung der Kosten für den Rücktransport des defekten Fahrzeugs nach Deutschland, nachdem der Motor des erst wenige Tage zuvor erworbenen BMWs während einer Urlaubsfahrt seinen Dienst quittiert hatte. Das Gericht gab dem Käufer Recht und verurteilte den Händler zur Übernahme der Transportkosten in Höhe von über 2.000 Euro.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Landgericht Saarbrücken
Datum: 22.01.2021
Aktenzeichen: 13 S 130/20
Verfahrensart: Berufungsverfahren
Rechtsbereiche: Kaufrecht, Gewährleistungsrecht

Beteiligte Parteien:

Kläger: Der Käufer des gebrauchten Pkw BMW X3, der Schadensersatz für die Transportkosten des Fahrzeugs nach einem Motorschaden verlangt.
Beklagter: Gewerblicher Autoverkäufer, der den Austausch des Motors kulanzweise durchgeführt hat und sich weigert, die Transportkosten aus der Türkei zu übernehmen.

Um was ging es?

Sachverhalt: Der Kläger kaufte im Juli 2019 einen gebrauchten BMW X3 vom Beklagten. Kurz danach erlitt das Fahrzeug im Türkeiurlaub einen Motorschaden. Der Beklagte weigerte sich, die Transportkosten zur Überführung des Autos zur Reparatur von der Türkei zu seinem Betrieb zu übernehmen. Der Kläger ließ das Fahrzeug auf eigene Kosten überführen und forderte diese Kosten, sowie vorgerichtliche Anwaltskosten und Zinsen, ersetzt.
Kern des Rechtsstreits: Kann der Käufer die Transportkosten für die Überführung des mangelhaften Fahrzeugs zur Werkstatt des Verkäufers ersetzt verlangen, auch wenn dieser die Vorauszahlung dieser Kosten verweigert?

Was wurde entschied[…]


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