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Veräußerung sicherungsübereigneter Pkw durch Autohändler – Wirksamkeit

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Eine Autobank scheitert mit dem Versuch, ein verkauftes Fahrzeug zurückzuerlangen, obwohl der Händler den Kredit nicht zurückzahlte. Das Landgericht Saarbrücken entschied, dass der gutgläubige Käufer das Auto behalten darf, und wies die Klage der Bank ab. Die Richter stellten klar, dass das Risiko der zweckwidrigen Verwendung des Kaufpreises bei der Bank liegt und nicht beim ahnungslosen Erwerber.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Landgericht Saarbrücken
Datum: 20.08.2021
Aktenzeichen: 1 O 15/21
Verfahrensart: Zivilverfahren zur Herausgabe eines Kraftfahrzeugs
Rechtsbereiche: Zivilrecht, Sicherungsübereignung, Eigentumsrecht

Beteiligte Parteien:

Klägerin: Eine herstellerunabhängige Autobank, die gewerblichen Automobilhändlern und Endkunden Finanzierungen für Fahrzeuge bereitstellt. Die Klägerin argumentiert, dass sie Eigentümerin eines Kraftfahrzeugs sei, das durch ein Einzeldarlehen finanziert und in Sicherungsübereignung an sie übertragen wurde. Sie verlangt die Herausgabe des Fahrzeugs von dem Beklagten.
Beklagter: Der Käufer des streitgegenständlichen Fahrzeugs, der es von einem Dritten erworben hat. Er behauptet, den Kaufpreis in bar an den Dritten gezahlt zu haben und bestreitet, dass die Klägerin weiterhin Eigentümerin des Fahrzeugs ist.

Um was ging es?

Sachverhalt: Die Klägerin finanziert über einen Rahmenvertrag den Kauf von Kraftfahrzeugen für einen Händler. Ein Fahrzeug, ein Nissan Navara, wurde vom Händler gekauft und dann ohne Wissen des Beklagten an diesen weiterverkauft, ohne dass die Klägerin hierfür den Kredit abgelöst bekam. Die Klägerin fordert das Fahrzeug zurück, da sie es als ihr Sicherungseigentum sieht.
Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob der Beklagte das Eigentum an dem […]


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