Ein Mann verklagt Klinik und Arzt, nachdem die Behandlung seiner Dupuytren-Erkrankung zur Amputation seines linken Kleinfingers führte. Trotz mehrfacher Operationen und Komplikationen wies das Landgericht Schweinfurt die Schadensersatzklage ab, da keine Behandlungsfehler festgestellt werden konnten. Der Fall beleuchtet die Risiken und Herausforderungen bei der Behandlung dieser Erkrankung und wirft Fragen nach der Haftung bei medizinischen Komplikationen auf. Zum vorliegenden Urteil Az.: 24 O 340/22 Hei | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Schweinfurt Datum: 13.12.2023 Aktenzeichen: 24 O 340/22 Hei Verfahrensart: Zivilrechtsverfahren Rechtsbereiche: Medizinrecht, Schadensersatzrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Der Kläger machte Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend, behauptet fehlerhafte ärztliche Behandlung betreffend seiner linken Hand, insbesondere wegen angeblich nicht indizierter und fehlerhaft durchgeführter Operationen und mangelhafter Aufklärung. Beklagte zu 1): Die Klinik, in der die Behandlungen stattfanden. Die Beklagten streben eine Abweisung der Klage an und argumentieren, dass alle Behandlungen fachgerecht und notwendigerweise erfolgt seien. Beklagte zu 2): Der behandelnde Arzt, der sich gegen den Vorwurf der Behandlungsfehler und unzureichende Aufklärung verteidigt. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger beanstandet, dass diverse handchirurgische Eingriffe und nachfolgende Behandlungen an seiner linken Hand fehlerhaft durchgeführt worden seien. Er litt unter der Dupuytren’schen Erkrankung und sah sich, nach einer Serie von komplikationsreichen Operationen, mit bleibenden Einschränkungen konfrontiert. Der Kläger behauptet unzureichende Aufklärung und fehlerhafte medizinische Indikation der Eingriffe. Ker
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Az.: 6 B 11579/06.OVG Beschluss vom 29.01.2007 In dem Verwaltungsrechtsstreit wegen kommunaler Steuern hier: aufschiebende Wirkung hat der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz aufgrund der Beratung vom 29. Januar 2007beschlossen: Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Mainz vom 24. November 2006 - 3 L 916/06.MZ - wird die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs […]