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Nutzungsausfallschaden bei fehlender Benutzbarkeit der Dusche in Mietwohnung

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Wegen einer fehlerhaften Heizungsanlage und massiven Mängeln im Badezimmer erhält eine Hausbesitzerin vom Landgericht Saarbrücken über 19.000 Euro Schadensersatz zugesprochen. Der beauftragte Handwerker hatte nicht nur Heizungsrohre und Wasserleitungen falsch installiert, sondern auch Sanitäranlagen unsachgemäß montiert und eine bezahlte Duschkabine gar nicht erst geliefert. Zusätzlich muss der Handwerker für den Nutzungsausfall des Badezimmers aufkommen, da die fehlende Duschmöglichkeit eine erhebliche Beeinträchtigung darstellt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 15 O 182/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Saarbrücken Datum: 20.10.2023 Aktenzeichen: 15 O 182/22 Verfahrensart: Zivilverfahren Rechtsbereiche: Vertragsrecht, Schadensersatzrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Die Eigentümerin eines Anwesens, die den Beklagten auf Mängelbeseitigung und Schadensersatz verklagt hat. Sie behauptet, dass der Beklagte bei Umbaumaßnahmen an der Heizungsanlage und den Wasserleitungen ihres Anwesens Mängel verursacht hat, sowie die vereinbarte Lieferung und Montage von bestimmten Bauteilen, inklusive einer Duschkabine, nicht erbracht hat. Darüber hinaus fordert sie Entschädigung für Nutzungsausfall, da sie aufgrund der Mängel wesentliche Teile ihrer Wohnung nicht nutzen konnte. Beklagter: Der Handwerker, der die Umbaumaßnahmen durchgeführt hat. Er bestreitet die Ansprüche der Klägerin und macht geltend, dass die Mängel von einer dritten Firma verursacht wurden, die ebenfalls Umbauten vorgenommen hat. Der Beklagte ist der Meinung, dass er seine Arbeiten ordnungsgemäß abgeschlossen hat und dass andere von der Klägerin beauftragte Arbeiter seine Arbeit demontiert und beschädigt haben. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin beauftragte den Beklagten mit Umbauarbeiten an der Heizungsanlage und Wasserleitungen. Die Arb


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