Ein Unfall auf einem Werksgelände in Saarbrücken sorgte für gerichtliche Auseinandersetzung: Obwohl eine Fahrerin beim Ausfahren die Vorfahrt missachtete, wurde der Unfallgegner zu 70 % haftbar gemacht, da er beim Einbiegen die Kurve massiv schnitt und die Gegenfahrbahn nutzte. Das Landgericht Saarbrücken verurteilte ihn zu Schadensersatz und sah in seinem Fahrverhalten einen groben Verkehrsverstoß. Zum vorliegenden Urteil Az.: 13 S 165/17 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Saarbrücken Datum: 27.04.2018 Aktenzeichen: 13 S 165/17 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Straßenverkehrsrecht, Zivilrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Begehren Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall am 05.08.2016. Argumentiert, dass das Beklagtenfahrzeug in zu engem Bogen abgebogen sei und das klägerische Fahrzeug, das korrekt gehalten habe, beschädigt habe. Beklagte: Haben die Abweisung der Klage beantragt, behaupten, der Erstbeklagte habe ordnungsgemäß die Linksabbiegerspur genutzt und habe aufgrund eines Schichtwechsels bei der Firma nicht weiterfahren können. Sie bestreiten einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot. Um was ging es? Sachverhalt: Bei einem Verkehrsunfall wurde der Klägerwagen beschädigt, als eine Zeugin links abbiegen wollte und es zur Kollision mit dem ordnungsgemäß abbiegenden Beklagtenfahrzeug kam. Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob es sich beim Befahren der Zufahrt um eine Grundstücksausfahrt oder eine einmündende Straße handelt, welche die jeweiligen Sorgfaltspflichten nach der Straßenverkehrsordnung bestimmt. Was wurde entschieden? Ents
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de OLG München Az: 10 U 2892/09 Urteil vom 29.10.2010 1. Die Berufung der Beklagten vom 02.05.2009 gegen das Endurteil des LG Landshut vom 23.04.2009 (Az. 41 O 2968/08) wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 4. Die Revision wird nicht zugelassen. […]