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Kfz-Kaskoversicherung – Entreicherung des Versicherungsnehmers

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Ein Mann baut für einen Umzug die Sitze aus seinem VW Transporter aus – und erlebt eine böse Überraschung, als diese gestohlen werden. Seine Versicherung weigert sich zu zahlen, da ausgebaute Sitze nicht über die Teilkasko versichert sind. Nun muss der Mann die irrtümlich erhaltene Entschädigung zurückzahlen und bleibt auf dem Schaden sitzen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 23 O 341/16 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Stendal Datum: 16.08.2017 Aktenzeichen: 23 O 341/16 Verfahrensart: Zivilverfahren über eine Kfz-Kaskoversicherung Rechtsbereiche: Bereicherungsrecht, Versicherungsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Eine Versicherungsgesellschaft, die Zahlungen für einen Kfz-Versicherungsschaden zurückfordert. Sie argumentiert, dass kein Versicherungsfall vorlag, da der Versicherungsschutz für die entwendeten, ausgebauten Fahrzeugteile nicht bestand. Beklagter: Der Versicherungsnehmer, der den Betrag erhalten hat, den er an den Halter des Fahrzeugs weitergegeben haben soll. Er behauptet, die Garage sei verschlossen gewesen und bestreitet die Rückzahlungspflicht, da der Betrag zur Fahrzeugreparatur verwendet wurde. Um was ging es? Sachverhalt: Der Beklagte meldete der Klägerin den Diebstahl von Fahrzeugsitzen aus einer Garage, nachdem er diese aus einem Transporter ausgebaut hatte. Die Versicherung zahlte daraufhin 6.043,01 EUR an den Beklagten. Die Klägerin fordert diese Summe zurück, da ihrer Ansicht nach keine Deckung durch die Versicherung bestand. Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob die Klägerin die Versicherungszahlung zurückfordern kann, da laut ihren Bedingungen kein Versicherungsschutz für ausgebaute Teile besteht und ob die Entreicherung durch Weiterleitung des Geldes an den Fahrzeughalter als Argument gilt. Was wurde entsch


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