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Kfz-Halterhaftung bei Unfall mit dementem Fußgänger

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Eine 84-jährige Demenzkranke wird in Schweinfurt von einem Auto erfasst und stirbt an den Folgen. Obwohl die Frau die Straße an einer ungünstigen Stelle überquerte, muss die Autofahrerin für den gesamten Schaden aufkommen. Das Gericht urteilte, dass Autofahrer gegenüber älteren Menschen besondere Vorsicht walten lassen müssen – unabhängig von ihrer Demenzerkrankung. Zum vorliegenden Urteil Az.: 23 O 1051/20 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Schweinfurt Datum: 11.10.2021 Aktenzeichen: 23 O 1051/20 Verfahrensart: Zivilverfahren um Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall Rechtsbereiche: Straßenverkehrsrecht, Schadensersatzrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Die Krankenversichererin der verstorbenen Versicherungsnehmerin. Sie fordert Schadensersatz für die Behandlungskosten nach einem Verkehrsunfall, bei dem die Versicherungsnehmerin verletzt wurde. Beklagte: Die Fahrerin des Fahrzeugs und die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs. Sie argumentieren, dass die Versicherungsnehmerin den Unfall durch ihr Verhalten mitverursacht habe. Um was ging es? Sachverhalt: Die Versicherungsnehmerin der Klägerin, eine 84-jährige, schwer demente Frau, wurde beim Überqueren einer Straße von einem Renault Twingo erfasst und schwer verletzt. Die Klägerin verlangt Erstattung der Kosten, die bei der Unfallbehandlung entstanden sind. Kern des Rechtsstreits: Ob die Beklagten für den Unfall haften müssen und ob der Versicherungsnehmerin ein Mitverschulden angelastet werden kann. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Beklagten sind gesamtschuldnerisch zur Zahlung von 29.032,42 Euro nebst Zinsen an die Klägerin verpflichtet. Die Beklagten haben außerdem die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Begründung


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