Eine Tochter zweifelt an der Echtheit ihrer Unterschrift auf einem notariellen Vertrag über eine Grundstücksübertragung an ihren Vater und scheitert mit dem Versuch, die Originalurkunde für eine Prüfung herauszubekommen. Das Landgericht Siegen bestätigt die strengen Regeln zur Verwahrung notarieller Urschriften und verwehrt die Herausgabe des Dokuments, selbst für eine forensische Analyse. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Bedeutung der sicheren Aufbewahrung von Originaldokumenten und die Hürden, die es bei der Anfechtung notarieller Urkunden gibt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 T 184/18 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Siegen Datum: 16.11.2018 Aktenzeichen: 4 T 184/18 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren zur Herausgabe einer Urkunde Rechtsbereiche: Beurkundungsrecht Beteiligte Parteien: Antragstellerin: Die Antragstellerin ist die Person, die eine Urkunde bezüglich der Übertragung von Grundbesitz unterschrieben hat. Sie beantragt die Herausgabe der Urschrift der Urkunde für eine physikalisch-technische Untersuchung, um die Echtheit ihrer Unterschrift zu überprüfen. Sie zweifelt an der Authentizität ihrer Unterschrift, obwohl eine graphologische Untersuchung eine 91%ige Übereinstimmung ergeben hat. Die Antragstellerin argumentiert, dass diese Untersuchung vor Ort zu erheblichen Mehrkosten führen würde. Um was ging es? Sachverhalt: Die Antragstellerin war an einer notariellen Beurkundung beteiligt, bei der Grundbesitz auf ihren Vater übertragen wurde. Sie hat Zweifel an der Echtheit ihrer Unterschrift auf der Urkunde und möchte die Originalurkunde einer physikalisch-technischen Untersuchung unterziehen. Aufgrund der Transportunfähigkeit der notwendigen Geräte möchte sie, dass die Urschrift zur Untersuchung an ein anderes Amtsgericht übersandt wird. Kern des Rechtsstreits: Der Hauptst
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de BGH Az: IV ZR 205/04 Urteil vom 08.02.2006 Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat auf die mündliche Verhandlung vom 8. Februar 2006 für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 5. August 2004 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung […]