Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Herausgabe der Urschrift einer notariellen Urkunde

Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de

Eine Tochter zweifelt an der Echtheit ihrer Unterschrift auf einem notariellen Vertrag über eine Grundstücksübertragung an ihren Vater und scheitert mit dem Versuch, die Originalurkunde für eine Prüfung herauszubekommen. Das Landgericht Siegen bestätigt die strengen Regeln zur Verwahrung notarieller Urschriften und verwehrt die Herausgabe des Dokuments, selbst für eine forensische Analyse. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Bedeutung der sicheren Aufbewahrung von Originaldokumenten und die Hürden, die es bei der Anfechtung notarieller Urkunden gibt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 T 184/18 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Siegen Datum: 16.11.2018 Aktenzeichen: 4 T 184/18 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren zur Herausgabe einer Urkunde Rechtsbereiche: Beurkundungsrecht Beteiligte Parteien: Antragstellerin: Die Antragstellerin ist die Person, die eine Urkunde bezüglich der Übertragung von Grundbesitz unterschrieben hat. Sie beantragt die Herausgabe der Urschrift der Urkunde für eine physikalisch-technische Untersuchung, um die Echtheit ihrer Unterschrift zu überprüfen. Sie zweifelt an der Authentizität ihrer Unterschrift, obwohl eine graphologische Untersuchung eine 91%ige Übereinstimmung ergeben hat. Die Antragstellerin argumentiert, dass diese Untersuchung vor Ort zu erheblichen Mehrkosten führen würde. Um was ging es? Sachverhalt: Die Antragstellerin war an einer notariellen Beurkundung beteiligt, bei der Grundbesitz auf ihren Vater übertragen wurde. Sie hat Zweifel an der Echtheit ihrer Unterschrift auf der Urkunde und möchte die Originalurkunde einer physikalisch-technischen Untersuchung unterziehen. Aufgrund der Transportunfähigkeit der notwendigen Geräte möchte sie, dass die Urschrift zur Untersuchung an ein anderes Amtsgericht übersandt wird. Kern des Rechtsstreits: Der Hauptst


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv