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Ebay-Kaufvertrag – Anrechnung fiktiver Erlöses aus unterlassenen Deckungsverkauf

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Ein Online-Verkauf eines Bechstein- Flügels über eBay endete in einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Saarbrücken. Der Käufer verweigerte die Abnahme des Instruments, woraufhin der Verkäufer den Flügel deutlich unter Wert verkaufte und vom ursprünglichen Käufer die Differenz einklagte. Das Gericht entschied jedoch, dass der Verkäufer durch den Verkauf unter Wert seinen Anspruch auf Schadensersatz verloren habe. Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 S 41/17 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Saarbrücken Datum: 16.03.2018 Aktenzeichen: 10 S 41/17 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Kaufrecht, Vertragsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Verkäufer eines Flügels. Der Kläger argumentierte, dass der Beklagte unberechtigt vom Vertrag zurückgetreten sei und beanspruchte den restlichen Kaufpreis in Höhe von 1.500 €, Lagergebühren von 100 € und Aufwendungen für den Schriftverkehr von 150 €, insgesamt also 1.750 €. Beklagter: Käufer des Flügels. Der Beklagte behauptete, er habe den Kauf wegen fehlender Informationen über Maße und Gewicht nicht erfüllen können und dass dem Kläger kein Schaden entstanden sei, da er den Flügel zurückerwarb und erneut verkaufte. Um was ging es? Sachverhalt: Der Beklagte kaufte über eBay von dem Kläger einen Flügel für 2.300 €. Der Beklagte trat jedoch kurz darauf vom Kauf zurück, worauf der Kläger den Flügel für 800 € verkaufte. Der Streit drehte sich um die Zahlung des ursprünglichen Kaufpreises. Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob dem Kläger ein Anspruch auf die Zahlung des restlichen Kaufpreises zusteht, trotz des Rücktritts des Beklagten und der niedrigeren Verkaufssumme durch den Deckungsverkauf. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die


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