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Ebay-Kaufvertrag – Anrechnung fiktiver Erlöses aus unterlassenen Deckungsverkauf

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Ein Online-Verkauf eines Bechstein- Flügels über eBay endete in einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Saarbrücken. Der Käufer verweigerte die Abnahme des Instruments, woraufhin der Verkäufer den Flügel deutlich unter Wert verkaufte und vom ursprünglichen Käufer die Differenz einklagte. Das Gericht entschied jedoch, dass der Verkäufer durch den Verkauf unter Wert seinen Anspruch auf Schadensersatz verloren habe. Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 S 41/17 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Saarbrücken
  • Datum: 16.03.2018
  • Aktenzeichen: 10 S 41/17
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Kaufrecht, Vertragsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Verkäufer eines Flügels. Der Kläger argumentierte, dass der Beklagte unberechtigt vom Vertrag zurückgetreten sei und beanspruchte den restlichen Kaufpreis in Höhe von 1.500 €, Lagergebühren von 100 € und Aufwendungen für den Schriftverkehr von 150 €, insgesamt also 1.750 €.
  • Beklagter: Käufer des Flügels. Der Beklagte behauptete, er habe den Kauf wegen fehlender Informationen über Maße und Gewicht nicht erfüllen können und dass dem Kläger kein Schaden entstanden sei, da er den Flügel zurückerwarb und erneut verkaufte.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Beklagte kaufte über eBay von dem Kläger einen Flügel für 2.300 €. Der Beklagte trat jedoch kurz darauf vom Kauf zurück, worauf der Kläger den Flügel für 800 € verkaufte. Der Streit drehte sich um die Zahlung des ursprünglichen Kaufpreises.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob dem Kläger ein Anspruch auf die Zahlung des restlichen Kaufpreises zusteht, trotz des Rücktritts des Beklagten und der niedrigeren Verkaufssumme durch den Deckungsverkauf.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Berufung des Beklagten hatte Erfolg; das Gericht wies die Klage ab, womit der Kläger keine weiteren Ansprüche gegen den Beklagten auf Zahlung des restlichen Kaufpreises geltend machen konnte.
  • Begründung: Der Kläger habe den Flügel böswillig unter dem Wert verkauft und dabei eine ertragreichere Verkaufsform unterlassen, die ihm angesichts der Umstände zumutbar gewesen wäre. Deshalb musste er sich den niedrigeren Erlös anrechnen lassen, obwohl der Beklagte initial den Vertrag nicht erfüllt hatte.
  • Folgen: Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits, und das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Eine Revision wurde nicht zugelassen, da die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hatte.

Rechtliche Konsequenzen bei eBay-Käufen: Gewährleistung und Schadensersatz im Fokus

Beim Erwerb von Waren über Plattformen wie eBay greifen Käufer und Verkäufer auf ein rechtlich bindendes Vertragsverhältnis zurück, das den eBay-Kaufvertrag definiert. Bei Problemen können unterschiedliche Aspekte des Verbraucherrechts und der rechtlichen Grundlagen des Online-Kaufrechts eine Rolle spielen, etwa bei der Abwicklung von Käufen oder beim Rücktritt vom Kaufvertrag. Insbesondere spielen Regelungen zur Gewährleistung und die spezifischen eBay-Richtlinien eine entscheidende Rolle, wenn es um Schadensersatzansprüche oder Vertragsstrafen geht. Ein zentrales Thema, das oft Streitfälle rund um eBay prägt, ist die Anrechnung eines fiktiven Erlöses aus einem unterlassenen Deckungsverkauf. Die Komplexität dieses Themas erfordert ein genaues Verständnis der Grundlagen, um die rechtlichen Implikationen und die Auswirkungen auf Käufer und Verkäufer zu erkennen….


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