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Beschädigung Hofeinfahrt – Umfang Schadensersatzanspruch

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Ein LKW beschädigte eine frisch gepflasterte Hofeinfahrt – doch die Eigentümer bekommen nicht den vollen Schadenersatz für die Reparatur. Das Landgericht Stade wies die Klage auf weitere Zahlungen ab, da der genaue Umfang der durch den LKW verursachten Schäden nicht mehr nachweisbar war. Obwohl die Versicherung bereits für eine Teilreparatur aufkam, bleibt der Streit um die vollständige Wiederherstellung der Hofeinfahrt ungelöst. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 O 235/19 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Stade Datum: 06.10.2021 Aktenzeichen: 5 O 235/19 Verfahrensart: Schadensersatzklage Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Eigentümer eines Grundstücks mit beschädigter Hofeinfahrt. Sie fordern eine vollständige Wiedergutmachung der durch einen LKW verursachten Schäden. Beklagte: Versicherungsgesellschaft des LKW, die die Schäden bereits teilweise durch Reparatur begleichen ließ und jegliche weitere Schadenersatzforderungen ablehnt, da sie den Schaden als behoben betrachtet. Um was ging es? Sachverhalt: Die Kläger forderten Schadensersatz für die Beschädigung ihrer gepflasterten Hofeinfahrt, die durch einen LKW verursacht wurde. Die Beklagte hatte die ursprünglichen Reparaturkosten übernommen. Die Kläger argumentierten jedoch, dass weitere Schäden vorliegen würden, die nicht vollständig behoben seien, vor allem das Gefälle, welches Regenwasser ableiten sollte. Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob die durchgeführten Reparaturen ausgereicht haben, um die Hofeinfahrt in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, oder ob weitere Reparaturen notwendig waren, die die Beklagte übernehmen sollte. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen. Die Kläger erhielten keinen weite


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