Ein LKW beschädigte eine frisch gepflasterte Hofeinfahrt – doch die Eigentümer bekommen nicht den vollen Schadenersatz für die Reparatur. Das Landgericht Stade wies die Klage auf weitere Zahlungen ab, da der genaue Umfang der durch den LKW verursachten Schäden nicht mehr nachweisbar war. Obwohl die Versicherung bereits für eine Teilreparatur aufkam, bleibt der Streit um die vollständige Wiederherstellung der Hofeinfahrt ungelöst. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 O 235/19 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Stade
- Datum: 06.10.2021
- Aktenzeichen: 5 O 235/19
- Verfahrensart: Schadensersatzklage
- Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Eigentümer eines Grundstücks mit beschädigter Hofeinfahrt. Sie fordern eine vollständige Wiedergutmachung der durch einen LKW verursachten Schäden.
- Beklagte: Versicherungsgesellschaft des LKW, die die Schäden bereits teilweise durch Reparatur begleichen ließ und jegliche weitere Schadenersatzforderungen ablehnt, da sie den Schaden als behoben betrachtet.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Kläger forderten Schadensersatz für die Beschädigung ihrer gepflasterten Hofeinfahrt, die durch einen LKW verursacht wurde. Die Beklagte hatte die ursprünglichen Reparaturkosten übernommen. Die Kläger argumentierten jedoch, dass weitere Schäden vorliegen würden, die nicht vollständig behoben seien, vor allem das Gefälle, welches Regenwasser ableiten sollte.
- Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob die durchgeführten Reparaturen ausgereicht haben, um die Hofeinfahrt in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, oder ob weitere Reparaturen notwendig waren, die die Beklagte übernehmen sollte.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen. Die Kläger erhielten keinen weiteren Schadensersatz über die bereits bezahlten 6.668,76 Euro hinaus.
- Begründung: Die Kläger konnten nicht nachweisen, dass der Schaden an der Pflasterfläche eine weitergehende Reparatur erfordert hätte. Es konnte nicht konkret aufgezeigt werden, dass ein weiterer Reparaturaufwand notwendig war, um den ursprünglichen Zustand der Einfahrt wiederherzustellen.
- Folgen: Die Kläger müssen die Kosten des Rechtsstreits tragen. Die Entscheidung zieht keine weiteren Schadensersatzverpflichtungen für die Beklagte nach sich.
Schadensersatzansprüche bei beschädigter Hofeinfahrt: Ein konkreter Fall
Eine beschädigte Hofeinfahrt kann nicht nur ein optisches Ärgernis sein, sondern auch erhebliche finanzielle Folgen für den Eigentümer nach sich ziehen. Bei einem Verkehrsunfall oder durch andere Einflüsse kann es zu Schäden kommen, die auf die Verantwortlichkeit Dritter hinweisen. In solchen Fällen stellt sich oft die Frage nach einem Schadensersatzanspruch. Der Eigentümer muss darauf achten, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Reparaturkosten für die Hofeinfahrt zu belegen und die Haftung geltend zu machen. Um Ansprüche auf Schadensersatz erfolgreich durchzusetzen, sind sorgfältige Nachweise der Beschädigung und gegebenenfalls rechtliche Schritte erforderlich. Ein Grundbuchauszug kann weitere Informationen über die Grundstückseigentümerschaft liefern. Im folgenden Abschnitt wird ein konkreter Fall betrachtet, der die wichtigsten Aspekte rund um die Beschädigung einer Hofeinfahrt und die daraus resultierenden Ansprüche zusammenfasst….