Weil städtische Mitarbeiter voreilig und ohne ausreichende Prüfung Bäume auf seinem Grundstück fällten, erhält ein Mann nun Schadensersatz vom Landgericht Rottweil. Die Behörde hätte die Eigentumsverhältnisse vor den Gehölzarbeiten klären müssen, so das Gericht, und verurteilte die Stadt zur Zahlung von knapp 1.500 Euro. Der Fall zeigt, wie wichtig die sorgfältige Prüfung von Eingriffen in Privateigentum ist und welche Folgen fahrlässiges Handeln haben kann. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 O 62/18 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Rottweil Datum: 04.05.2022 Aktenzeichen: 3 O 62/18 Verfahrensart: Amtshaftungsklage wegen Baumpflegearbeiten Rechtsbereiche: Amtshaftungsrecht, Grundstücksrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Eigentümer eines Grundstücks in F., der Schadensersatz für Baumfällungen auf seinem Grundstück fordert. Er behauptet, die Beklagte habe ohne sein Einverständnis Bäume auf seinem Grundstück gefällt, was zu einer Wertminderung führte. Beklagte: Kommunale Verwaltung, die vorgibt, die Baumpflegearbeiten im Rahmen ihrer Zuständigkeit für öffentliche Gewässer vorgenommen zu haben. Sie bestreitet die rechtswidrige Fällung und behauptet, die Arbeiten seien zulässig und im öffentlichen Interesse erfolgt. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger besitzt seit 2015 ein Grundstück in F., auf dem der S.-Bach und ein Flutungsgraben verlaufen. Die Beklagte führte im Januar 2017 Gehölzarbeiten durch, um Hochwasserentlastung zu sichern. Der Kläger bemängelt, dass diese Fällungen ohne seine Zustimmung erfolgten und außerhalb der Zuständigkeit der Beklagten lagen. Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob die Beklagte die Bäume und Gehölze ohne Zustimmung des Klägers und außerhalb ihrer Zuständigkeit entfernt hat, und ob der Kläger Anspruch auf Schadensersatz au
Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de VG Köln – Az.: 18 L 600/21 – Beschluss vom 02.06.2021 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 18 K 1831/21 gegen die Ordnungsverfügung zur Führung eines Fahrtenbuchs der Antragsgegnerin vom 00. 00. 0000 wird wiederhergestellt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. 2. Der Wert des […]