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Ablehnung der Aussetzung der Vollstreckung einer Jugendstrafe zur Bewährung

Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de

Ein 17-Jähriger, verurteilt wegen zahlreicher Einbrüche und Diebstählen mit Waffen, kommt trotz massiver Verstöße gegen seine Bewährungsauflagen vorerst frei. Das Landgericht Saarbrücken hob einen Beschluss des Amtsgerichts auf, da der Jugendliche nicht ordnungsgemäß über die Bedeutung der Bewährung belehrt worden war – ein Formfehler mit weitreichenden Folgen. Obwohl der Teenager Sozialstunden verweigerte, Drogen konsumierte und sogar aus einer Betreuungseinrichtung geworfen wurde, muss das Amtsgericht nun erneut über die Aussetzung seiner Strafe zur Bewährung entscheiden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 Qs 1/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Saarbrücken
  • Datum: 31.01.2023
  • Aktenzeichen: 3 Qs 1/23
  • Verfahrensart: Sofortige Beschwerde im Jugendstrafverfahren
  • Rechtsbereiche: Jugendstrafrecht

Beteiligte Parteien:

  • Verurteilter: Ein Jugendlicher, der wegen mehrerer Einbruchsdiebstähle sowie Diebstählen mit Waffen verurteilt wurde. Ihm wurde vorgeworfen, den Bewährungsauflagen und Weisungen nicht oder nur unzureichend nachgekommen zu sein. Er erhob sofortige Beschwerde gegen den Beschluss der Ablehnung der Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung.
  • Amtsgericht Saarbrücken: Ursprünglich für die Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung der Jugendstrafe zur Bewährung zuständig. Lehnte die Aussetzung wegen Nichtbefolgung der Weisungen ab.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Ein junger Mann wurde wegen zahlreicher Einbruchsdiebstähle verurteilt. Ihm wurde die Möglichkeit zur Bewährung gegeben, unter der Bedingung, bestimmte Auflagen zu erfüllen, darunter Drogenberatung und Arbeitsstunden. Der Verurteilte kam diesen Auflagen nicht ausreichend nach, was zur Ablehnung der Bewährungsaussetzung durch das Amtsgericht führte.
  • Kern des Rechtsstreits: Ob das Amtsgericht die Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung rechtmäßig abgelehnt hat, obwohl eine ordnungsgemäße Belehrung über die Bedingungen der Aussetzung, gemäß § 61 JGG, nicht protokolliert und offenbar nicht erfolgt war.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die sofortige Beschwerde des Verurteilten hatte Erfolg. Der Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken vom 07.12.2022 wurde aufgehoben.
  • Begründung: Das Gericht stellte fest, dass die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung über den Vorbehalt der Aussetzung und dessen Bedeutung nicht ordnungsgemäß erfolgte, was im Hauptverhandlungsprotokoll hätte festgehalten werden müssen. Ohne diese Belehrung konnte die Entscheidung des Amtsgerichts nicht bestätigt werden.
  • Folgen: Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Verurteilten fallen der Landeskasse zur Last. Der Beschluss des Amtsgerichts, die Vollstreckung der Jugendstrafe nicht zur Bewährung auszusetzen, wurde aufgehoben, und die Angelegenheit muss entsprechend der Rechtslage neu beurteilt werden.

Bewährungsaufschub im Jugendstrafrecht: Entscheidung und Auswirkungen im Fokus

Die Thematik der Jugendstrafe und ihrer Vollstreckung ist ein zentraler Bestandteil des Jugendstrafrechts. Bei der Entscheidung über eine Jugendstrafe spielen unterschiedliche Faktoren eine Rolle, darunter die Schwere der Tat, die persönliche Reife des Täters sowie die Aussicht auf Resozialisierung. Das Jugendgericht hat die Möglichkeit, im Rahmen eines Vollstreckungsantrags über die Aussetzung der Vollstreckung einer Jugendstrafe zur Bewährung zu entscheiden….


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