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Rechtsanwälte Kotz GbR

Abbedingung des Ausgleichsanspruchs gem. § 2057 a BGB durch Testament

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In einem erbitterten Streit um das Erbe ihrer Mutter standen sich zwei Brüder vor dem Landgericht Siegen gegenüber. Der eine, zum Alleinerben bestimmt, hatte die Mutter jahrelang aufopferungsvoll gepflegt, während der andere auf seinen Pflichtteil pochte. Das Gericht musste nun entscheiden, ob die jahrelange Pflege den Bruder tatsächlich vom Erbe ausschloss.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Landgericht Siegen
Datum: 12.12.2018
Aktenzeichen: 5 O 160/17
Verfahrensart: Erbstreitverfahren
Rechtsbereiche: Erbrecht

Beteiligte Parteien:

Kläger: Der Bruder des Beklagten. Er fordert einen Pflichtteil aus dem Nachlass der gemeinsamen Mutter.
Beklagter: Der Bruder des Klägers. Er wurde durch das Testament der Mutter als Alleinerbe eingesetzt.

Um was ging es?

Sachverhalt: Die verwitwete Mutter der Parteien verstarb und hinterließ ein Testament, in dem sie den Beklagten als Alleinerben einsetzte. Der Kläger und eine weitere Schwester wurden auf ihren Pflichtteil verwiesen. Der Kläger beantragte die Auszahlung seines Pflichtteils, der vom Beklagten nicht vollständig erfüllt wurde.
Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob der Kläger einen zusätzlichen Ausgleichsanspruch nach § 2057a BGB hat oder dieser durch das Testament wirksam abbedungen wurde.

Was wurde entschieden?

Entscheidung: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 31.666,66 € nebst Zinsen zu zahlen. Die übrige Klage wurde abgewiesen.
Begründung: Der Kläger hat einen Anspruch auf seinen Pflichtteil gemäß § 2303 BGB. Der Ausgleichsanspruch nach § 2057a BGB wurde durch das Testament der Erblasserin wirksam abbedungen. De[…]


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