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Rechtsanwälte Kotz GbR

Abbedingung des Ausgleichsanspruchs gem. § 2057 a BGB durch Testament

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In einem erbitterten Streit um das Erbe ihrer Mutter standen sich zwei Brüder vor dem Landgericht Siegen gegenüber. Der eine, zum Alleinerben bestimmt, hatte die Mutter jahrelang aufopferungsvoll gepflegt, während der andere auf seinen Pflichtteil pochte. Das Gericht musste nun entscheiden, ob die jahrelange Pflege den Bruder tatsächlich vom Erbe ausschloss. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 O 160/17 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Siegen
  • Datum: 12.12.2018
  • Aktenzeichen: 5 O 160/17
  • Verfahrensart: Erbstreitverfahren
  • Rechtsbereiche: Erbrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Bruder des Beklagten. Er fordert einen Pflichtteil aus dem Nachlass der gemeinsamen Mutter.
  • Beklagter: Der Bruder des Klägers. Er wurde durch das Testament der Mutter als Alleinerbe eingesetzt.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die verwitwete Mutter der Parteien verstarb und hinterließ ein Testament, in dem sie den Beklagten als Alleinerben einsetzte. Der Kläger und eine weitere Schwester wurden auf ihren Pflichtteil verwiesen. Der Kläger beantragte die Auszahlung seines Pflichtteils, der vom Beklagten nicht vollständig erfüllt wurde.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob der Kläger einen zusätzlichen Ausgleichsanspruch nach § 2057a BGB hat oder dieser durch das Testament wirksam abbedungen wurde.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 31.666,66 € nebst Zinsen zu zahlen. Die übrige Klage wurde abgewiesen.
  • Begründung: Der Kläger hat einen Anspruch auf seinen Pflichtteil gemäß § 2303 BGB. Der Ausgleichsanspruch nach § 2057a BGB wurde durch das Testament der Erblasserin wirksam abbedungen. Der Wortlaut und die Begründung im Testament waren diesbezüglich eindeutig. Außerdem wurde der Pflichtteilsanspruch des Klägers um eine bereits erhaltene Zahlung reduziert.
  • Folgen: Der Kläger erhält den ihm zustehenden Pflichtteil abzüglich der bereits erhaltenen Summe. Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 24 % vom Kläger und zu 76 % vom Beklagten getragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen eine Sicherheitsleistung.

Klarheit im Erbrecht: Abbedingung des Ausgleichsanspruchs im Testament

Die Abbedingung des Ausgleichsanspruchs gemäß § 2057 a BGB ist ein zentrales Thema im Erbrecht, das viele Menschen betrifft, insbesondere bei der Regelung von Nachlässen. In einem Testament kann eine Person festlegen, wie Vermögenswerte nach ihrem Tod verteilt werden sollen. Diese testamentarische Verfügung hat weitreichende rechtliche Folgen, denn sie beeinflusst nicht nur die Erbfolge, sondern auch die Ansprüche der Erben und enterbten Personen, die auf ihren Pflichtteil hoffen. Gerade die Regelung des Ausgleichsanspruchs kann für Verwirrung sorgen, wenn etwa Vermächtnisse oder besondere Erbteile im Testament berücksichtigt werden sollen. Im folgenden Abschnitt wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Abbedingung des Ausgleichsanspruchs beleuchtet und die rechtlichen Aspekte näher analysiert.

Der Fall vor Gericht


Pflichtteilsanspruch trotz jahrelanger Pflege durch Alleinerben

Das Landgericht Siegen entschied in einem Erbrechtsstreit zwischen zwei Brüdern über die Höhe des Pflichtteils. Der Beklagte wurde von seiner Mutter testamentarisch zum Alleinerben eingesetzt, während sein Bruder auf den Pflichtteil verwiesen wurde….


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