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Wiederkaufrechts wegen nicht erfüllter Bauverpflichtung – Ausübung

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In Münster entbrannte ein Rechtsstreit um ein Grundstück, dessen Käufer seine Bauverpflichtung nicht einhielt. Die Stadt machte daraufhin von ihrem Wiederkaufsrecht Gebrauch, was der Käufer jedoch vor Gericht anfocht. Das Landgericht Münster entschied zugunsten der Stadt, da die Formvorschriften eingehalten wurden und der Käufer den vereinbarten Hausbau nicht fristgerecht realisierte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 O 194/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Ravensburg Datum: 03.11.2023 Aktenzeichen: 5 O 194/23 Verfahrensart: Rückübertragungsverfahren im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag und einem Wiederkaufsrecht Rechtsbereiche: Grundstücksrecht, Vertragsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Die Klägerin, die Verkäuferin des Grundstücks, argumentiert, dass die Bauverpflichtung nicht erfüllt wurde und das Wiederkaufsrecht wirksam ausgeübt wurde. Sie fordert die Rückübertragung der jeweiligen Miteigentumsanteile. Beklagte (Eheleute): Die Beklagten sind die Käufer des Grundstücks. Sie argumentieren, dass die Frist zur Ausübung des Wiederkaufs abgelaufen sei und dass die Fristverlängerung formbedürftig gewesen wäre, was nicht erfolgt sei. Um was ging es? Sachverhalt: Die Beklagten erwarben 2014 ein Grundstück mit einer Bauverpflichtung, die innerhalb von fünf Jahren erfüllt werden sollte. Der Kaufvertrag räumte der Klägerin ein Wiederkaufsrecht im Falle der Nichterfüllung der Bauverpflichtung ein. Es kam zu mehreren, teils strittigen, Fristverlängerungen. Die Klägerin übte schließlich das Wiederkaufsrecht aus, bekannte aber, dass dies innerhalb der gültigen Frist erfolgte. Kern des Rechtsstreits: Ob die Frist zur Ausübung des Wiederkaufsrechts wirksam verlängert wurde, insbesondere ob dies formfr


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