An einer T-Kreuzung kam es zum Zusammenstoß zwischen einem PKW und einem landwirtschaftlichen Gespann – der Autofahrer missachtete die Vorfahrt, doch auch der Fahrer des Gespanns trug eine Mitschuld. Das Landgericht Regensburg entschied in einem Urteil vom 20. Juli 2021, dass beide Fahrer für den Unfall verantwortlich sind und teilte den Schaden im Verhältnis 65 zu 35 Prozent. Der Fall unterstreicht die besondere Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr, insbesondere an unübersichtlichen Kreuzungen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 23 S 132/20 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Regensburg Datum: 20.07.2021 Aktenzeichen: 23 S 132/20 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Forderte Schadensersatz sowie Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten nach einem Verkehrsunfall. Er argumentierte, dass die Beklagten eine höhere Haftungsquote tragen sollten (60 % statt der zugesprochenen 35 %), weil sie ein landwirtschaftliches Fahrzeug führten, das eine besondere Sorgfaltspflicht erfordert. Beklagte: Widersetzten sich der Forderung des Klägers und argumentierten, dass die Haftungsverteilung Sache des Tatrichters sei, und dass die Betriebsgefahr des klägerischen Fahrzeugs durch einen Vorfahrtsverstoß erhöht worden sei. Zudem bestritten sie die Erstattungsfähigkeit der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger forderte Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall, wobei die Haftungsfrage strittig war. Insbesondere bestritt er die vom Amtsgericht festgelegte Haftungsquote von 35 % zu 65 % zu seinen Lasten. Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war die angemessene Haftungsverteilung zwischen Kläger und Beklagten bei einem Verkehrsunfall und ob die vorgerichtlichen Rechtsanwal
Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de OLG Hamburg, Az.: 1 Ws 108/18, Beschluss vom 23.10.2018 In der Strafsache hat der 1. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg am 23.10.2018 beschlossen: 1. Auf die Beschwerde des Angeklagten wird die Verfügung des Strafkammervorsitzenden vom 28. September 2018 mit der Maßgabe aufgehoben, dass dem Beistand der Nebenklägerin Akteneinsicht in […]