Eine Düsseldorfer Mieterin hat einen wichtigen Sieg gegen ihren Vermieter errungen! Das Landgericht erklärte eine komplexe Mietanpassungsklausel für unwirksam und sprach der Mieterin über 23.000 Euro an zu viel gezahlten Mieten zu. Der Fall zeigt, wie streng die Gerichte die Vorgaben für Mieterhöhungen in Gewerbemietverträgen auslegen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 S 95/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Mönchengladbach
- Datum: 22.10.2024
- Aktenzeichen: 4 S 95/23
- Verfahrensart: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Mietrecht, Zivilprozessrecht
Beteiligte Parteien:
- Klägerin: Die Klägerin forderte die Zahlung rückständiger Miete in Höhe von EUR 2.880,84 für den Zeitraum von Januar 2019 bis Oktober 2022 aufgrund einer Mietanpassungsklausel.
- Beklagte: Die Beklagte wehrte sich gegen die Forderung und argumentierte, dass die Preisanpassungsklausel unwirksam sei, weil sie gegen das gesetzliche Preisklauselverbot (§ 1 Abs. 1 PreisklG) verstoße.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Klägerin verlangte von der Beklagten Mietzahlungen gemäß einer vereinbarten Preisanpassungsklausel. Die Beklagte verweigerte die Zahlung unter Berufung auf die Unwirksamkeit der Klausel.
- Kern des Rechtsstreits: Ob die Beklagte aufgrund einer rückwirkend unwirksamen Preisanpassungsklausel berechtigt ist, die Zahlung der erhöhten Miete zu verweigern.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Berufung der Beklagten wurde zurückgewiesen. Die Klägerin hat Anspruch auf die rückständige Miete.
- Begründung: Die Preisanpassungsklausel verstößt zwar gegen das Preisklauselverbot, die Unwirksamkeit tritt jedoch erst mit der rechtskräftigen Feststellung durch das Gericht ex nunc ein. Daher ist die Zahlung der bereits entstandenen Mietforderungen nicht betroffen.
- Folgen: Die Beklagte muss die angefallenen Kosten der Berufung tragen. Die Entscheidung ist vorläufig vollstreckbar, und eine Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert des Berufungsverfahrens beträgt EUR 2.880,84.
Unwirksame Mietpreisanpassung: Folgen für Mieter und Vermieter im Fokus
Die Mietpreisanpassung ist ein zentrales Thema im Mietrecht, das sowohl Mieter als auch Vermieter regelmäßig beschäftigt. Besonders relevant sind hier die Klauseln in Mietverträgen, die oft für zukünftige Mieterhöhungen verwendet werden. Gemäß der Wohnraumverordnung und dem Mietpreisanpassungsgesetz können solche Klauseln jedoch auch verbotswidrig sein, wenn sie den Mieterschutz untergraben und die Mieten über die gesetzlich festgelegte Mietpreisbremse hinaus anheben. Es ist von entscheidender Bedeutung, die rechtlichen Grundlagen dieser Klauseln zu verstehen, da ihre Unwirksamkeit erhebliche Rechtsfolgen für das Mietverhältnis haben kann. Bevor wir uns mit einem konkreten Fall befassen, der die Auswirkungen einer verbotswidrigen Mietpreisanpassungsklausel auf die zukünftige Miete beleuchtet, ist es hilfreich, die allgemeinen Prinzipien dieser Thematik zu klären.
Der Fall vor Gericht
Mieterin erstreitet Rückzahlung überhöhter Mieten wegen unwirksamer Preisanpassungsklausel
Im Streit um die Wirksamkeit einer Mietanpassungsklausel hat die Mieterin einer gewerblich genutzten Immobilie vor dem Landgericht Düsseldorf Recht bekommen. Das Gericht erklärte die verwendete Preisanpassungsklausel für unwirksam und verurteilte die Vermieterin zur Rückzahlung überhöhter Mieten in Höhe von insgesamt 23.347,92 Euro….