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Streitwert einer WEG-Beschlussanfechtungsklage?

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Ein Eigentümer wehrt sich erfolgreich gegen die Kostenverteilung für Instandsetzungsarbeiten an seinem Gebäude. Das Landgericht Hagen erklärte den Beschluss der Eigentümerversammlung für ungültig, da er gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung verstieß. Die Wohnungseigentümergemeinschaft scheiterte mit ihrer Berufung und muss nun die Kosten des Verfahrens tragen.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Oberlandesgericht München
Datum: 19.11.2024
Aktenzeichen: 32 W 1742/24 WEG
Verfahrensart: Streitwertbeschwerdeverfahren
Rechtsbereiche: Wohnungseigentumsrecht, Kostenrecht

Beteiligte Parteien:

Kläger: Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft, die Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 20.07.2021 anfochten. Ihr Vertreter hat die Streitwertbeschwerde eingelegt, da der festgesetzte Streitwert ihrer Meinung nach zu niedrig bemessen wurde und nicht die tatsächlichen Interessen widerspiegelt.
Beklagte: Wohnungseigentümergemeinschaft, die mit den Beschlüssen u.a. eine Zahlung von Mehrkosten für eine Dachsanierung forderte. Diese Beschlüsse wurden teilweise für unwirksam erklärt, jedoch erfolgte eine Ablehnung der Klage bezüglich der Zahlungsforderung.

Um was ging es?

Sachverhalt: Die Kläger, Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft, haben gegen Beschlüsse der Eigentümerversammlung geklagt, die ihre Nutzung von Dachflächen untersagten und sie zur Zahlung von Mehrkosten für die Dachsanierung aufforderten. Der Streitwert wurde vom Amtsgericht auf Euro 19.980,40 festgesetzt und später vom Landgericht reduziert.
Kern des Rechtsstreits: Die Frage wurde aufgeworfen, ob der Streitwert für das Berufungsverfahren korrekt festgesetzt wurde, da der Bevollmächtigte der Kläger im Namen der Kläger einen höheren St[…]


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