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Rechtsanwälte Kotz GbR

Private Unfallversicherung – Nachweis des Versicherungsfalls

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Eine ehemalige Bankangestellte scheiterte vor Gericht mit ihrer Klage gegen ihre Unfallversicherung. Trotz schwerwiegender gesundheitlicher Probleme nach einem Kopfaufprall an einer Glastür konnte sie den Nachweis einer unfallbedingten Hirnschädigung nicht erbringen. Das Gericht stützte sich dabei auf ein neuroradiologisches Gutachten, das die Beschwerden nicht eindeutig dem Unfall zuordnen konnte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 31 O 725/19 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Regensburg Datum: 15.11.2023 Aktenzeichen: 31 O 725/19 Verfahrensart: Zivilverfahren bezüglich Ansprüchen aus privater Unfallversicherung Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Zivilrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Eine Servicemitarbeiterin bei der U. Bank AG in R., die Ansprüche aus zwei privaten Unfallversicherungen geltend macht. Sie behauptet, infolge eines Unfalls am 10.12.2013 ein Schädel-Hirn-Trauma mit dauerhaften Beeinträchtigungen erlitten zu haben. Beklagte: Eine Versicherungsgesellschaft, die die Ansprüche der Klägerin bestreitet. Sie argumentiert, dass die Klägerin keinen nachweislichen hirnorganischen Erstkörperschaden erlitten und die geltend gemachten Beeinträchtigungen psychosomatisch sind. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin fordert Invaliditätsleistungen und eine monatliche Rente aus zwei Unfallversicherungen wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen, die sie auf einen Unfall im Dezember 2013 zurückführt. Die Beklagte verweigert die Leistung und bestreitet die kausale Verbindung zwischen Unfall und den Gesundheitsproblemen. Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob die Klägerin durch das Unfallereignis einen hirnorganischen Erstkörperschaden erlitt, der zu den geltend gemachten dauerhaften Beeinträchtigungen führte, und ob dafür Invaliditätsleistungen beanspr


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