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Mieterhöhungsbegründung – Schriftgröße 5 ist zu klein für Begründung

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Ein Berliner Mieter wehrte sich erfolgreich gegen eine saftige Mieterhöhung nach einer energetischen Sanierung seines Hauses. Der Bundesgerichtshof gab ihm Recht und kippte die Erhöhung von 110,05 Euro, da die Vermieterin wichtige Informationen in der Modernisierungsankündigung vergessen hatte. Ein Sieg für den Mieter und eine deutliche Erinnerung an Vermieter, ihre Informationspflichten ernst zu nehmen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 S 7/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Darmstadt
  • Datum: 28.05.2024
  • Aktenzeichen: 8 S 7/23
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren im Mietrecht
  • Rechtsbereiche: Mietrecht

Beteiligte Parteien:

  • Klägerin: Mieterin einer Wohnung, die sich gegen eine Mieterhöhung wehrt und Rückzahlungen wegen Mietminderung aufgrund von Bauarbeiten sowie für Betriebskostenvorauszahlungen fordert. Die Mieterin argumentiert, dass die Mieterhöhung unwirksam sei, da sie auf unvollendeten Modernisierungsmaßnahmen basiere, und verlangt zudem umfassende Transparenz und Belege für die Kosten.
  • Beklagte: Vermieterin, vertreten durch die A Kundenservice GmbH, die eine Mieterhöhung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen verlangt. Die Beklagte bestreitet die Begründungen der Mieterin für die Mietminderung und verteidigt die Angemessenheit der abgerechneten Modernisierungskosten.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Klägerin ist gegen eine Mieterhöhung aufgrund von Modernisierungsarbeiten am Gebäude, die ihrer Meinung nach noch nicht abgeschlossen sind. Bauarbeiten hatten zu erheblichen Beeinträchtigungen geführt, weshalb sie eine Mietminderung und die Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen verlangt. Die Beklagte hatte eine Mieterhöhung nach umfangreichen Bauarbeiten angekündigt, die Klägerin stellte jedoch die Berechnung und Notwendigkeit dieser Erhöhung in Frage.
  • Kern des Rechtsstreits: Ist die Mieterhöhung wirksam, obwohl nicht alle angekündigten Modernisierungsmaßnahmen abgeschlossen wurden, und waren während der Bauarbeiten die Beeinträchtigungen groß genug, um die geforderten Mietminderungen zu rechtfertigen?

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Berufung der Beklagten wurde zurückgewiesen. Die Mieterhöhung war unzulässig, die Mietminderung gerechtfertigt, und die eingeklagten Rückzahlungen wurden der Klägerin zugesprochen.
  • Begründung: Das Gericht stellte fest, dass die Mieterhöhung formell mangels ausreichender Lesbarkeit der Mitteilungen und der unvollständigen Durchführung der Modernisierungsmaßnahmen unwirksam ist. Zudem war die Mietminderung wegen signifikanter Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten begründet und Belege für Betriebskosten unzureichend erbracht.
  • Folgen: Die Beklagte muss die Kosten des Berufungsverfahrens tragen, und der Klägerin wurden die Rückzahlungen zugesprochen. Eine Revision wurde nicht zugelassen, da die Entscheidung auf den spezifischen Umständen des Falles basierte und keine grundsätzliche juristische Bedeutung hatte.

Mieterhöhung: Wie Schriftgröße die Rechte von Mietern beeinflusst

Die Mieterhöhung ist ein zentrales Thema im Mietrecht und betrifft viele Haushalte in Deutschland. Vermieter haben grundsätzlich das Recht, die Miete unter bestimmten Voraussetzungen zu erhöhen, doch müssen sie dabei strenge formale Anforderungen einhalten. Eine solche Mieterhöhungsmitteilung muss schriftlich erfolgen und die Begründung für die Erhöhung klar und deutlich formuliert sein….


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