Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Kreuzungsunfall – Haftungsverteilung

Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsunfallsiegen.de

Ein Dortmunder Gericht stärkt Autofahrern den Rücken: Nach einem Unfall dürfen sie selbst entscheiden, welchen Gutachter sie beauftragen – und die Versicherung muss zahlen, selbst wenn sie es für zu teuer hält. In einem aktuellen Fall ging es um 214,20 Euro, die eine Versicherung nicht zahlen wollte, weil ihr der Gutachter zu teuer war. Das Gericht entschied jedoch zugunsten des Autofahrers.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Landgericht Regensburg
Datum: 14.03.2024
Aktenzeichen: 73 O 1463/23
Verfahrensart: Zivilprozess aufgrund eines Verkehrsunfalls
Rechtsbereiche: Verkehrsunfallrecht, Schadensersatzrecht

Beteiligte Parteien:

Kläger: Eigentümer eines VW Tiguan. Er machte Schadensersatzansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalls geltend und argumentierte, dass der Unfall allein durch die Beklagte verursacht wurde, da diese die Vorfahrt missachtete.
Beklagte zu 1): Fahrerin eines Toyota Yaris, die den Unfall verursacht haben soll. Sie behauptete, der Kläger-Pkw habe den Unfall verursacht, da dessen Zeugin den Abbiegevorgang der Beklagten hätte abwarten müssen.
Beklagte zu 2): Haftpflichtversicherung des Toyota Yaris. Sie vertrat gemeinsam mit der Beklagten zu 1) die Auffassung, dass die Zeugin des Klägers den Vorfahrtsfehler begangen habe.

Um was ging es?

Sachverhalt: Am 08.02.2023 ereignete sich ein Verkehrsunfall zwischen dem VW Tiguan des Klägers und dem Toyota Yaris der Beklagten zu 1) in einem Kreuzungsbereich. Beide Fahrzeuge wurden beschädigt. Der Kläger machte Schadensersatz in Höhe von 8.662,59 EUR geltend, darunter Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und außergerichtliche Anwaltskosten.
Kern des Rechtsstreits: Die Frage, wer die Hauptverantwortung für den Unfall trägt, basierend auf der Vorfahrtsregel[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv