Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Landgericht Regensburg
Datum: 14.03.2024
Aktenzeichen: 73 O 1463/23
Verfahrensart: Zivilprozess aufgrund eines Verkehrsunfalls
Rechtsbereiche: Verkehrsunfallrecht, Schadensersatzrecht
Beteiligte Parteien:
Kläger: Eigentümer eines VW Tiguan. Er machte Schadensersatzansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalls geltend und argumentierte, dass der Unfall allein durch die Beklagte verursacht wurde, da diese die Vorfahrt missachtete.
Beklagte zu 1): Fahrerin eines Toyota Yaris, die den Unfall verursacht haben soll. Sie behauptete, der Kläger-Pkw habe den Unfall verursacht, da dessen Zeugin den Abbiegevorgang der Beklagten hätte abwarten müssen.
Beklagte zu 2): Haftpflichtversicherung des Toyota Yaris. Sie vertrat gemeinsam mit der Beklagten zu 1) die Auffassung, dass die Zeugin des Klägers den Vorfahrtsfehler begangen habe.
Um was ging es?
Sachverhalt: Am 08.02.2023 ereignete sich ein Verkehrsunfall zwischen dem VW Tiguan des Klägers und dem Toyota Yaris der Beklagten zu 1) in einem Kreuzungsbereich. Beide Fahrzeuge wurden beschädigt. Der Kläger machte Schadensersatz in Höhe von 8.662,59 EUR geltend, darunter Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und außergerichtliche Anwaltskosten.
Kern des Rechtsstreits: Die Frage, wer die Hauptverantwortung für den Unfall trägt, basierend auf der Vorfahrtsregel[…]