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Rechtsanwälte Kotz GbR

Kostengrundentscheidung abgeändert – Gültigkeit bzw. Vollstreckbarkeit der ersten Entscheidung

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Ein rechtskräftiger Kostenfestsetzungsbeschluss behält seine Gültigkeit, selbst wenn die Parteien später einen Vergleich mit abweichender Kostenregelung schließen. Das entschied das Bundesgericht und stärkt damit die Verbindlichkeit von Kostenfestsetzungsbeschlüssen. Wer nach einem Vergleich zu viel gezahlt hat, muss die Rückzahlung aktiv einfordern. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 W 1520/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht München Datum: 30.10.2024 Aktenzeichen: 11 W 1520/24 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren zur Kostenfestsetzung Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht, Kostenrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Er hat nach der ursprünglichen Klageabweisung durch das Landgericht Berufung eingelegt, woraufhin ein Vergleich vor dem Oberlandesgericht geschlossen wurde. Der Kläger argumentierte für eine Ermäßigung seiner Kostenlast aufgrund des Vergleichs. Beklagte: Diese haben gegen den zweiten Kostenfestsetzungsbeschluss Beschwerde eingelegt, da sie die Berechnung der außergerichtlichen Kosten des Klägers beanstandeten und die Anwaltskosten der ersten Instanz als nicht berücksichtigt ansahen. Um was ging es? Sachverhalt: Nach einer Klageabweisung durch das Landgericht und einem daraufhin geschlossenen Vergleich vor dem Oberlandesgericht wurde die Kostenlast zwischen Kläger und Beklagten neu verteilt. Ein zweiter Kostenfestsetzungsbeschluss setzte eine neue Kostenverteilung um, bei der nur die Kosten der zweiten Instanz berücksichtigt wurden. Kern des Rechtsstreits: Der Kern des Streits lag in der Berechnung und Aufteilung der Kosten zwischen erster und zweiter Instanz und ob der Vergleich Einfluss auf die Wirksamkeit des ersten Kostenfestsetzungsbeschlusses hatte. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die sofortige Bes


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