Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Branchenbucheintrag – wucherähnliches Rechtsgeschäft – Nichtigkeit

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Ein Firmenregisteranbieter scheitert mit seiner Klage auf Zahlung von 995 Euro für einen vermeintlichen Online-Vertrag. Das Landgericht Düsseldorf erklärte die AGB-Klausel über die Gebühren für unwirksam, da sie versteckt und überraschend platziert war. Der vermeintliche Vertragspartner hatte zudem wirksam widerrufen, da der Anbieter keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung vorgelegt hatte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 S 21/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Potsdam Datum: 01.12.2021 Aktenzeichen: 6 S 21/21 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Vertragsrecht, Allgemeines Geschäftsbedingungenrecht, Bereicherungsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Verlag für gewerbliche Auskunftsmedien / M. GmbH. Sie verlangte Vergütung für die Veröffentlichung von Firmendaten im Internet und wehrte sich gegen die Widerklage. Die Klägerin argumentierte, dass die Kostenpflicht im Angebot klar hervorgehoben sei und es sich nicht um überraschende Klauseln handle. Außerdem sei kein behördlicher Eindruck erweckt worden. Beklagte: Ein Unternehmen, das eine Rückzahlung bereits gezahlter Vergütungen verlangte. Die Beklagte argumentierte, das Rechtsgeschäft sei wucherähnlich und damit nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig, da die Vergütung stark überhöht sei im Vergleich zu marktüblichen Angeboten. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin hatte der Beklagten ein Angebot zur Veröffentlichung von Firmendaten unterbreitet. Die Beklagte zahlte zunächst, beanspruchte aber später eine Rückzahlung mit der Begründung, das Angebot sei als wucherähnlich anzusehen. Kern des Rechtsstreits: Ob die Vereinbarung über die Vergütungsforderungen sittenwidrig und damit nichtig ist, da die Klägerin eine geschäftliche Unerfahrenheit der Beklagten ausnutzte und einen unangemessen hohen Preis verlangte.


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv