Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Wiedereinsetzung – Verweigerung der Aufnahme Rechtsbeschwerdebegründung zu Protokoll

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Wegen 70 Euro und 17 km/h zu schnell landete ein Autofahrer vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht. Der Grund: Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts hatte früher geschlossen als angegeben, sodass der Mann seine Rechtsmittelbegründung nicht rechtzeitig einreichen konnte. Das Gericht rügte die vorzeitige Schließung scharf und gewährte dem Betroffenen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Zum vorliegenden Urteil Az.: 201 ObOWi 837/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Bayerisches Oberstes Landesgericht (BayObLG) Datum: 12.09.2024 Aktenzeichen: 201 ObOWi 837/24 Verfahrensart: Beschlussverfahren im Ordnungswidrigkeitenrecht Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafprozessrecht Beteiligte Parteien: Betroffener: Wurde wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt und stellte einen Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde. Er argumentierte, dass die Fristversäumnis bei der Begründung des Rechtsmittels auf ungeplante Verkürzung der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle zurückzuführen sei. Amtsgericht: Verurteilte den Betroffenen und verwarf später seinen Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde als unzulässig aufgrund einer nicht fristgerechten Begründung. Um was ging es? Sachverhalt: Der Betroffene wurde wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 17 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft zu einer Geldbuße verurteilt. Er legte fristgerecht das Rechtsmittel der Zulassung der Rechtsbeschwerde ein, konnte aber seine Begründung am letzten Tag der Frist nicht mehr abgeben, da die Geschäftsstelle des Gerichts vorzeitig schloss. Das Amtsgericht verwarf den Antrag trotzdem als unzulässig. Kern des Rechtsstreits: Ob der Betroffene


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv