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Schlafapnoe-Syndrom ohne Tagesmüdigkeit – Auflage zur Nachbegutachtung

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Ein bayerischer Autofahrer mit Schlafapnoe hat vor Gericht einen wichtigen Sieg errungen: Obwohl er an einer mittelschweren Form der Schlafstörung leidet, darf er seinen Führerschein behalten. Der Verwaltungsgerichtshof München entschied, dass regelmäßige ärztliche Kontrollen nur dann nötig sind, wenn die Schlafapnoe zu starker Tagesmüdigkeit führt – in diesem Fall aber nicht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 CS 24.1155 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Verwaltungsgerichtshof München Datum: 29.10.2024 Aktenzeichen: 11 CS 24.1155 Verfahrensart: Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht Beteiligte Parteien: Antragsteller: Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klassen A, B, BE, C1, C1E und T. Der Antragsteller legte ärztliche Gutachten vor, die besagten, dass er ein mittelschweres Schlafapnoe-Syndrom hat, welches jedoch keine übermäßige Tagesmüdigkeit verursacht. Antragsgegner: Landratsamt (Fahrerlaubnisbehörde), das auf Basis eines ärztlichen Gutachtens Nachbegutachtungen zur Fahrerlaubnis in bestimmten Abständen angeordnet hatte. Um was ging es? Sachverhalt: Der Antragsteller leidet an einem mittelschweren obstruktiven Schlafapnoe-Syndrom, welches laut fachärztlichem Gutachten keine übermäßige Tagesmüdigkeit verursacht. Das Landratsamt hatte jedoch Nachbegutachtungen angeordnet, um die Fahreignung regelmäßig zu überprüfen. Der Antragsteller widersprach dieser Auflage. Kern des Rechtsstreits: Ob eine vom Landratsamt angeordnete Nachbegutachtung erforderlich ist, wenn beim Antragsteller keine übermäßige Tagesmüdigkeit vorliegt, und ob solche Auflagen rechtlich gerechtf


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