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Schlafapnoe-Syndrom ohne Tagesmüdigkeit – Auflage zur Nachbegutachtung

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Ein bayerischer Autofahrer mit Schlafapnoe hat vor Gericht einen wichtigen Sieg errungen: Obwohl er an einer mittelschweren Form der Schlafstörung leidet, darf er seinen Führerschein behalten. Der Verwaltungsgerichtshof München entschied, dass regelmäßige ärztliche Kontrollen nur dann nötig sind, wenn die Schlafapnoe zu starker Tagesmüdigkeit führt – in diesem Fall aber nicht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 CS 24.1155 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Verwaltungsgerichtshof München
  • Datum: 29.10.2024
  • Aktenzeichen: 11 CS 24.1155
  • Verfahrensart: Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes
  • Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht

Beteiligte Parteien:

  • Antragsteller: Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klassen A, B, BE, C1, C1E und T. Der Antragsteller legte ärztliche Gutachten vor, die besagten, dass er ein mittelschweres Schlafapnoe-Syndrom hat, welches jedoch keine übermäßige Tagesmüdigkeit verursacht.
  • Antragsgegner: Landratsamt (Fahrerlaubnisbehörde), das auf Basis eines ärztlichen Gutachtens Nachbegutachtungen zur Fahrerlaubnis in bestimmten Abständen angeordnet hatte.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Antragsteller leidet an einem mittelschweren obstruktiven Schlafapnoe-Syndrom, welches laut fachärztlichem Gutachten keine übermäßige Tagesmüdigkeit verursacht. Das Landratsamt hatte jedoch Nachbegutachtungen angeordnet, um die Fahreignung regelmäßig zu überprüfen. Der Antragsteller widersprach dieser Auflage.
  • Kern des Rechtsstreits: Ob eine vom Landratsamt angeordnete Nachbegutachtung erforderlich ist, wenn beim Antragsteller keine übermäßige Tagesmüdigkeit vorliegt, und ob solche Auflagen rechtlich gerechtfertigt sind.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der VGH München hat die Beschwerde des Antragstellers als begründet angesehen und die Auflagen zur Nachbegutachtung aufgehoben.
  • Begründung: Die Rechtsvorschriften zum Verkehrsrecht knüpfen Kontrollregime bei Schlafapnoe an das Vorliegen von übermäßiger Tagesmüdigkeit. Da der Antragsteller auch unbehandelt nicht an Tagesmüdigkeit leidet, entfällt der Eignungsmangel, und somit sind die Auflagen der Fahrerlaubnisbehörde rechtswidrig.
  • Folgen: Der Antragsteller ist nicht mehr verpflichtet, sich den angeordneten Nachbegutachtungen zu unterziehen. Das Urteil stellt klar, dass nicht allein das Bestehen eines Schlafapnoe-Syndroms, sondern die damit verbundene Tagesmüdigkeit entscheidend ist für Auflagen im Rahmen des Fahrerlaubnisrechts. Die Kosten des Verfahrens trägt das Landratsamt, und der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wurde auf 2.500 Euro festgesetzt. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Urteil zu Schlafapnoe ohne Tagesmüdigkeit: Folgen für Diagnose und Therapie

Das Schlafapnoe-Syndrom ist eine ernsthafte Schlafstörung, die durch Atemaussetzer im Schlaf charakterisiert ist. Diese können in Form von obstruktiver Schlafapnoe oder hypopne auftreten, was zu nächtlichen Atembeschwerden führt und die Schlafqualität erheblich beeinträchtigen kann. Häufig sind Symptome wie Schnarchen und plötzliche Atemunterbrechungen zu beobachten, die die Schlafarchitektur stören und langfristig die Lebensqualität mindern. Eine Diagnose erfolgt oft im Schlaflabor, wo die betroffenen Personen einer umfassenden Untersuchung unterzogen werden….


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