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Mieterhöhung durch Nachtrag zum Vormietvertrag bei Mietpreisbremse

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Mieter aufgepasst! Das Landgericht Berlin stärkt die Rechte von Mietern und bekräftigt die strikte Anwendung der Mietpreisbremse – selbst bei kurzfristigen Änderungen am Mietvertrag vor Einzug. Eine Vermieterin scheiterte vor Gericht mit dem Versuch, die Mietpreisbremse durch eine nachträgliche Vereinbarung zum Vormietvertrag zu umgehen. Ein wegweisendes Urteil, das die Rechte von Mietern stärkt und für mehr Fairness auf dem Wohnungsmarkt sorgt.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Landgericht Berlin II
Datum: 07.05.2024
Aktenzeichen: 66 S 33/24
Verfahrensart: Berufungsverfahren
Rechtsbereiche: Mietrecht, Mietpreisbremse

Beteiligte Parteien:

Klägerin: Eine Mietpartei, die laut Urteil Anspruch auf Rückzahlung überhöhter Mietzahlungen aufgrund einer unwirksamen Mietvereinbarung hat. Sie argumentiert, dass die vereinbarte Miete die Mietpreisbremse überschritten hat.
Berufungsklägerin (Vermieterin): Diese Partei hat die Berufung eingelegt. Sie argumentiert für die Anwendbarkeit der Vormiete bzw. der Nachtragsvereinbarung als Basis für die Mieterhöhung.

Um was ging es?

Sachverhalt: Die Streitigkeiten beziehen sich auf die Erhöhung der Miete durch eine Nachtragsvereinbarung zum Vormietvertrag, wenige Tage nach Vertragsunterzeichnung, aber vor dessen Inkrafttreten. Die ursprüngliche Mietvertrag wurde im Juni 2016 unterzeichnet, mit einem Vertragsbeginn am 01.08.2016. In diesem Zeitraum wurde eine Nachtragsvereinbarung getroffen, die eine höhere Miete festlegte. Die Anwendung der Mietpreisbremse wurde beanstandet.
Kern des Rechtsstreits: Die Frage ist, ob die Nachtragsvereinbar[…]


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