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Rechtsanwälte Kotz GbR

Hoher Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit ungeeichtem Tacho

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Raserduell auf der AVUS! Nach einem nächtlichen Geschwindigkeitsrennen verhängt die Polizei einen saftigen Bußgeldbescheid – doch das Amtsgericht zeigt sich überraschend gnädig und spricht den Fahrer fast frei. Nun muss das Kammergericht entscheiden, ob der Raser glimpflich davonkommt oder doch die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 ORbs 100/24 – 162 SsBs 18/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Kammergericht Berlin Datum: 14.06.2024 Aktenzeichen: 3 ORbs 100/24 – 162 SsBs 18/24 Verfahrensart: Rechtsbeschwerdeverfahren Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsrecht Beteiligte Parteien: Amtsanwaltschaft Berlin: Diese hat gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten Rechtsbeschwerde eingelegt, da sie die Beweiswürdigung des Amtsgerichts hinsichtlich der Geschwindigkeitsmessung als fehlerhaft ansieht. Amtsgericht Tiergarten: Ursprünglicher Verfahrensführer, dessen Urteil aufgehoben wurde. Es hatte den Betroffenen nur wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt und keine Fahrverbote erteilt, basierend auf einer aus Sicht des Kammergerichts mangelhaften Beweiswürdigung. Betroffener: Ihm wurde ursprünglich eine vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen, das Amtsgericht hatte die Anklage jedoch auf fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitung reduziert. Um was ging es? Sachverhalt: Der Betroffene überschritt innerhalb einer Ortschaft die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Die Polizei Berlin hatte mit einem ungeeichten Tachometer durch Nachfahren die Geschwindigkeit gemessen. Der Betroffene legte Einspruch ge


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