Raserduell auf der AVUS! Nach einem nächtlichen Geschwindigkeitsrennen verhängt die Polizei einen saftigen Bußgeldbescheid – doch das Amtsgericht zeigt sich überraschend gnädig und spricht den Fahrer fast frei. Nun muss das Kammergericht entscheiden, ob der Raser glimpflich davonkommt oder doch die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 ORbs 100/24 – 162 SsBs 18/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Kammergericht Berlin
- Datum: 14.06.2024
- Aktenzeichen: 3 ORbs 100/24 – 162 SsBs 18/24
- Verfahrensart: Rechtsbeschwerdeverfahren
- Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsrecht
Beteiligte Parteien:
- Amtsanwaltschaft Berlin: Diese hat gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten Rechtsbeschwerde eingelegt, da sie die Beweiswürdigung des Amtsgerichts hinsichtlich der Geschwindigkeitsmessung als fehlerhaft ansieht.
- Amtsgericht Tiergarten: Ursprünglicher Verfahrensführer, dessen Urteil aufgehoben wurde. Es hatte den Betroffenen nur wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt und keine Fahrverbote erteilt, basierend auf einer aus Sicht des Kammergerichts mangelhaften Beweiswürdigung.
- Betroffener: Ihm wurde ursprünglich eine vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen, das Amtsgericht hatte die Anklage jedoch auf fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitung reduziert.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Betroffene überschritt innerhalb einer Ortschaft die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Die Polizei Berlin hatte mit einem ungeeichten Tachometer durch Nachfahren die Geschwindigkeit gemessen. Der Betroffene legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und wurde vom Amtsgericht Tiergarten zu einer geringeren Strafe ohne Fahrverbot verurteilt.
- Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob die Beweiswürdigung des Amtsgerichts zur Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit einem ungeeichten Tachometer korrekt und ausreichend begründet war.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Kammergericht Berlin hob das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurück.
- Begründung: Die Beweiswürdigung des Amtsgerichts war lückenhaft und nicht ausreichend begründet. Insbesondere fehlten nachvollziehbare Angaben zur Beweiserhebung und Begründungen für den Sicherheitsabschlag bei der Geschwindigkeitsmessung.
- Folgen: Das Amtsgericht muss den Fall neu verhandeln und die Kosten der Rechtsbeschwerde tragen. Diese Entscheidung verdeutlicht die Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren mit ungeeichten Tachometern.
Einfluss von Messfehlern auf Geschwindigkeitsurteile und Verkehrssicherheit
Die Messung der Fahrzeuggeschwindigkeit ist ein entscheidender Aspekt der Verkehrssicherheit und wird durch verschiedenste technische und rechtliche Grundlagen geregelt. Ein häufig auftretendes Problem sind Messfehler, die durch abweichende Geschwindigkeiten oder ungeeichte Tachos entstehen können. Bei Verkehrskontrollen, insbesondere bei Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren, spielt der Toleranzabzug eine wichtige Rolle, da er die maximal zulässige Abweichung von der tatsächlichen Geschwindigkeit festlegt….