Ein Mann aus Bayern verliert seinen Führerschein, nachdem er mit 1,64 Promille im Krankenhaus eingeliefert wurde und eine schwere Alkoholabhängigkeit diagnostiziert wurde. Trotz jahrelanger Fahrerfahrung sahen die Gerichte seine Fahreignung als nicht mehr gegeben an und entzogen ihm die Fahrerlaubnis, da er sich weigerte, eine Entwöhnungstherapie anzutreten. Nur mit dem Nachweis einer einjährigen Abstinenz und einer erfolgreichen Therapie hätte er seinen Führerschein zurückbekommen können. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 ZB 24.505 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Verwaltungsgerichtshof München Datum: 15.07.2024 Aktenzeichen: 11 ZB 24.505 Verfahrensart: Antrag auf Zulassung der Berufung Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Individuum, dem die Fahrerlaubnis wegen festgestellter Alkoholabhängigkeit entzogen wurde. Der Kläger argumentiert, dass diese Entziehung unrechtmäßig sei und dass die Beurteilung der Fahreignung durch das Gericht nicht ausreichend untersucht wurde. Beklagter: Landratsamt, das die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet hat. Das Landratsamt stützt sich auf die Diagnose des Bezirkskrankenhauses und sieht die Alkoholsucht des Klägers als bestätigte Tatsache an, die die Fahreignung beeinträchtigt. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger hatte seine Fahrerlaubnis aufgrund Alkoholabhängigkeit verloren, die durch das Bezirkskrankenhaus diagnostiziert wurde. Nach Aufforderung zur Vorlage von ärztlichen Berichten, die der Kläger nicht erbrachte, wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Der Kläger hatte unter Alkoholeinfluss suizidale Äußerungen gemacht, was zur
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein – Az.: 1 B 153/20 – Beschluss vom 23.11.2020 Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 4. November 2020 wird angeordnet. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000, — € festgesetzt. Gründe Die Kammer entscheidet über den […]