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Fahrerlaubnisentziehung – Trunkenheitsfahrt mit Pedelec mit 2,46 Promille

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Ein Mann stürzte betrunken mit seinem Pedelec und muss nun seinen Führerschein abgeben. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte den Entzug der Fahrerlaubnis, da der Mann trotz Aufforderung kein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegte, um seine Fahreignung nachzuweisen. Stattdessen reichte er lediglich Abstinenznachweise ein, die das Gericht als nicht ausreichend erachtete, um die Zweifel an seiner Verkehrstüchtigkeit auszuräumen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 CS 24.1484 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: VGH München Datum: 17.10.2024 Aktenzeichen: 11 CS 24.1484 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren zur Entziehung der Fahrerlaubnis Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Straßenverkehrsrecht Beteiligte Parteien: Antragsteller: Wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis aufgrund einer Trunkenheitsfahrt auf einem Pedelec. Argumentiert, die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens sei rechtswidrig, insbesondere sei der Vorfall zeitlich zu lange her und er habe inzwischen Abstinenz nachgewiesen. Antragsgegner: Landratsamt, das die Entziehung der Fahrerlaubnis anordnete, da der Antragsteller trotz Aufforderung kein Medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegte. Begründet die sofortige Entziehung mit einem öffentlichen Interesse an der Verkehrssicherheit. Um was ging es? Sachverhalt: Der Antragsteller fuhr in alkoholisiertem Zustand mit einem Pedelec und stürzte. Die Blutalkoholkonzentration lag bei 2,46 ‰. Aufgrund dessen ordnete das Landratsamt die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens an, was der Antragsteller nicht erfüllte, daher wurde ihm die Fahrerlaubnis entz


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