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Dingliches Vorkaufsrecht hat Vorrang vor Mieter-Vorkaufsrecht

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Im Kampf um eine Wohnung in Meißen stehen sich eine Ex-Ehefrau und der Mieter gegenüber – beide beanspruchen das Vorkaufsrecht. Der Bundesgerichtshof stärkt die Position der Ex-Frau und räumt ihrem dinglichen Vorkaufsrecht Vorrang vor dem gesetzlichen Vorkaufsrecht des Mieters ein. Nun muss das Oberlandesgericht Dresden prüfen, ob die Frau die Wohnung tatsächlich erhält. Zum vorliegenden Urteil Az.: V ZR 48/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Bundesgerichtshof (BGH) Datum: 27.09.2024 Aktenzeichen: V ZR 48/23 Verfahrensart: Revisionsverfahren Rechtsbereiche: Immobilienrecht, Vertragsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Die ehemalige Ehefrau, die im Rahmen der Trennung ein Vorkaufsrecht an einer der Wohnungen erhalten hat. Sie möchte die Auflassung der Wohnung Zug um Zug gegen Zahlung von 27.000 EUR, sowie weitere Zahlungen vom Beklagten einfordern. Beklagter: Der ehemalige Ehemann, der nach der Trennung die Wohnungen verkaufte, von denen eine durch ein Vorkaufsrecht der Klägerin geschützt war. Um was ging es? Sachverhalt: Die Parteien, geschiedene Eheleute, hatten ihre gemeinsam erworbene Immobilie in Wohnungseigentum aufgeteilt und sich gegenseitig Vorkaufsrechte eingeräumt. Der Beklagte verkaufte seine zwei Wohnungen, darunter die streitgegenständliche Wohnung, aus der auch der Mieter sein Vorkaufsrecht ausübte. Die Klägerin hatte ebenfalls ihr Vorkaufsrecht geltend gemacht, was zu rechtlichen Auseinandersetzungen führte, da ihr Vorkaufsrecht im Grundbuch gelöscht wurde. Kern des Rechtsstreits: Der Kern der Auseinandersetzung ist die Frage, ob das dingliche Vorkaufsrecht der Klägerin Vorrang vor dem gesetzlichen Vorkaufsr


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