Im Kampf um eine Wohnung in Meißen stehen sich eine Ex-Ehefrau und der Mieter gegenüber – beide beanspruchen das Vorkaufsrecht. Der Bundesgerichtshof stärkt die Position der Ex-Frau und räumt ihrem dinglichen Vorkaufsrecht Vorrang vor dem gesetzlichen Vorkaufsrecht des Mieters ein. Nun muss das Oberlandesgericht Dresden prüfen, ob die Frau die Wohnung tatsächlich erhält. Zum vorliegenden Urteil Az.: V ZR 48/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Bundesgerichtshof (BGH)
- Datum: 27.09.2024
- Aktenzeichen: V ZR 48/23
- Verfahrensart: Revisionsverfahren
- Rechtsbereiche: Immobilienrecht, Vertragsrecht
Beteiligte Parteien:
- Klägerin: Die ehemalige Ehefrau, die im Rahmen der Trennung ein Vorkaufsrecht an einer der Wohnungen erhalten hat. Sie möchte die Auflassung der Wohnung Zug um Zug gegen Zahlung von 27.000 EUR, sowie weitere Zahlungen vom Beklagten einfordern.
- Beklagter: Der ehemalige Ehemann, der nach der Trennung die Wohnungen verkaufte, von denen eine durch ein Vorkaufsrecht der Klägerin geschützt war.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Parteien, geschiedene Eheleute, hatten ihre gemeinsam erworbene Immobilie in Wohnungseigentum aufgeteilt und sich gegenseitig Vorkaufsrechte eingeräumt. Der Beklagte verkaufte seine zwei Wohnungen, darunter die streitgegenständliche Wohnung, aus der auch der Mieter sein Vorkaufsrecht ausübte. Die Klägerin hatte ebenfalls ihr Vorkaufsrecht geltend gemacht, was zu rechtlichen Auseinandersetzungen führte, da ihr Vorkaufsrecht im Grundbuch gelöscht wurde.
- Kern des Rechtsstreits: Der Kern der Auseinandersetzung ist die Frage, ob das dingliche Vorkaufsrecht der Klägerin Vorrang vor dem gesetzlichen Vorkaufsrecht des Mieters hat, obwohl letzteres bei der Mietüberlassung noch nicht bestand.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Berufungsurteil wurde aufgehoben und zur neuen Verhandlung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
- Begründung: Der BGH entschied, dass das dingliche Vorkaufsrecht der Klägerin Vorrang hat, sofern es zugunsten eines Familienangehörigen, hier der geschiedenen Ehefrau, bestellt wurde. Die zeitliche Reihenfolge zwischen Mieter- und dinglichem Vorkaufsrecht spielt hierbei keine Rolle.
- Folgen: Das Berufungsgericht muss nun die Ansprüche der Klägerin neu prüfen. Dies könnte zur Folge haben, dass die Wohnung letztlich an die Klägerin übertragen wird und sie ihre weiteren Ansprüche geltend machen kann.
Vorkaufsrecht im Immobilienrecht: Dingliches vs. Mieterrecht im Vergleich
Das Vorkaufsrecht spielt eine entscheidende Rolle im Immobilienrecht und bietet sowohl Käufern als auch Mietern spezielle Optionen. Während das dingliche Vorkaufsrecht einem Dritten das Recht einräumt, ein Grundstück zu erwerben, bevor es an einen anderen Käufer verkauft wird, schützt das Mieter-Vorkaufsrecht die Interessen von Mietern, indem es ihnen ermöglicht, die Immobilie zu kaufen, in der sie wohnen. Diese beiden Formen des Vorkaufsrechts stehen häufig im Spannungsverhältnis zueinander. Ein wesentlicher Punkt ist die Priorität des dinglichen Vorkaufsrechts, das in vielen Fällen Vorrang vor den Mieterrechten hat. Dieser rechtliche Rahmen wirft wichtige Fragen auf, insbesondere wenn es um die rechtlichen Grundlagen des Vorkaufsrechts und die damit verbundenen Vorschriften geht….