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Bußgeldverfahren -Einstellung wegen Verjährung bei fehlerhafter Zustellung

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Eine Autofahrerin in Karlsruhe wurde wegen eines Rotlichtverstoßes geblitzt, doch die Justiz konnte ihr den Bußgeldbescheid nicht zustellen. Wegen einer falschen Hausnummer verlief die Zustellung im Sande und der Fall verjährte, bevor die Fahrerin belangt werden konnte. Ein Amtsgericht in Karlsruhe stellte daraufhin das Verfahren ein – ein Sieg für die Autofahrerin, aber auch ein Beispiel für die Tücken im deutschen Rechtssystem. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 OWi 260 Js 8092/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Amtsgericht Karlsruhe Datum: 25.08.2023 Aktenzeichen: 6 OWi 260 Js 8092/23 Verfahrensart: Ordnungswidrigkeitenverfahren Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafprozessrecht Beteiligte Parteien: Betroffene: Person, die einen Rotlichtverstoß begangen haben soll. Ihr Verteidiger hat die Einstellung des Verfahrens beantragt mit der Begründung, dass ihr der Bußgeldbescheid nie wirksam zugestellt wurde, da sie an einer anderen Adresse wohnt. Staatskasse: Trägt die Kosten des Verfahrens, während die Betroffene ihre notwendigen Auslagen selbst tragen muss. Um was ging es? Sachverhalt: Die Betroffene soll am 11.09.2022 in Karlsruhe einen Rotlichtverstoß begangen haben. Die Bußgeldbehörde sandte ein Informationsschreiben und später einen Bußgeldbescheid an die Adresse der Betroffenen, die jedoch falsch war. Der Bußgeldbescheid kam nicht als unzustellbar zurück. Der Verteidiger der Betroffenen legte Einspruch ein und beantragte die Einstellung des Verfahrens unter Berufung auf Verfolgungsverjährung, da die Betroffene nie eine wirksame Zustellung des Bußgeldbescheides erhielt.


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