Ein Porschefahrer aus dem Kreis Reutlingen wollte eine Rückfahrkamera nachrüsten und kaufte dafür eine Schnittstelle in einem Online-Forum. Doch die Installation misslang, der Bildschirm blieb schwarz und der Streit landete schließlich vor Gericht. Obwohl ein Gutachter die Kamera schließlich zum Laufen brachte, muss der Käufer nun die Prozesskosten von über 2.900 Euro tragen, da er zwischenzeitlich vom Kauf zurückgetreten war. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 C 263/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Amtsgericht Bad Urach Datum: 14.03.2024 Aktenzeichen: 1 C 263/21 Verfahrensart: Zivilverfahren zur Rückabwicklung eines Kaufvertrags Rechtsbereiche: Kaufrecht, Zivilprozessrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Eigentümer eines Porsche Cayman GT 4, der eine Schnittstelle für eine Rückfahrkamera von einem Privatverkäufer erwarb. Der Kläger argumentiert, dass die vom Beklagten eingebaute Schnittstelle nicht funktionierte und fordert die Rückabwicklung des Kaufvertrags, da der Beklagte seiner Verpflichtung zur funktionsgerechten Montage nicht nachgekommen sei. Beklagter: Privatverkäufer, der dem Kläger eine Schnittstelle verkauft und eingebaut hat. Der Beklagte behauptet, die Schnittstelle sei korrekt eingebaut worden und der Kläger hätte die erforderlichen Einstellungen selbst vornehmen müssen. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger kaufte und ließ von einem Bekannten eine Schnittstelle für das Infotainmentsystem eines Porsche einbauen, um eine Rückfahrkamera daran anzus
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de OBERLANDESGERICHT OLDENBURG Az.: 12 UF 130/05 Urteil vom 21.02.2006 Vorinstanz: AG Oldenburg, Az.: 59 F 2/05 Leitsatz: Macht ein Sozialhilfeträger gegen ein Kind aus übergegangenem Recht Unterhalt für einen Elternteil geltend, der das Rentenalter noch nicht erreicht hat, ist der Anspruch nur dass schlüssig begründet, wenn im einzelnen die Gründe […]