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Notarkosten – Auseinandersetzung einer italienischen Errungenschaftsgemeinschaft

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Scheidung mit italienischem Güterrecht sorgt für Streit um Notarkosten! Eine Frau wehrte sich gegen die Höhe der Rechnung für die Auflösung ihrer Errungenschaftsgemeinschaft – doch das Landgericht Karlsruhe gab dem Notar recht. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die komplexe Berechnung von Notarkosten bei internationalen Vermögensverhältnissen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 OH 13/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Karlsruhe Datum: 13.05.2024 Aktenzeichen: 11 OH 13/22 Verfahrensart: Kostenbeschwerdeverfahren Rechtsbereiche: Notarkostenrecht, Familienrecht Beteiligte Parteien: Frau A.: Kostenschuldnerin und Beteiligte, die gegen die Kostenrechnung eines beurkundeten Vermögensauseinandersetzungsvertrags für ihre geschiedene Ehe in Italien Einspruch erhoben hat. Sie argumentiert, dass sich die Errungenschaftsgemeinschaft nach italienischem Recht automatisch in eine Miteigentumsgemeinschaft umwandele und damit kein weitergehender Beurkundungsbedarf bestand. Herr X.: Partei des beurkundeten Vermögensauseinandersetzungsvertrags. Notar N.: Beteiligter, dessen Kostenrechnung für die Beurkundung des Vertrags in Frage steht. Beteiligter zu 3: Beteiligter, der im Verfahren Stellungnahmen abgegeben hatte und die Kostenrechnung verteidigte. Um was ging es? Sachverhalt: Frau A. richtet sich gegen die Kostenrechnung eines Notars für die Beurkundung eines Vermögensauseinandersetzungsvertrags nach ihrer Scheidung. Sie meint, dass keine weiteren rechtlichen Schritte nötig seien, um das sich im Vermögen der Gemeinschaft befindliche Eigentum gemeinsc


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