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Morbus Crohn – GdB 50 bei fehlender Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands

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Trotz stabilem Ernährungszustand und wenigen Arbeitsausfällen hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg einem Mann mit Morbus Crohn einen Grad der Behinderung von 50 zugesprochen. Ausschlaggebend waren die wiederkehrenden Darmverengungen mit Operationen und die erheblichen Einschränkungen im Alltag des Mannes, der seine Ernährung streng an die Erkrankung anpassen muss und unter häufigen Durchfällen leidet. Das Urteil stärkt die Rechte von Menschen mit Morbus Crohn und zeigt, dass bei der Behinderteneinstufung das individuelle Krankheitsbild im Vordergrund stehen muss. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 3 SB 3164/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landessozialgericht Baden-Württemberg
  • Datum: 26.06.2024
  • Aktenzeichen: L 3 SB 3164/23
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren zur Feststellung des Grades der Behinderung
  • Rechtsbereiche: Sozialrecht, Behindertenrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein im Jahr 1979 geborener Mann, der eine höhere Bemessung seines Grades der Behinderung (GdB) wegen Morbus Crohn begehrt. Er argumentiert mit schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen und rezidivierenden Stenosen, die eine erhebliche Einschränkung seiner Lebensqualität zur Folge haben.
  • Beklagter: Landratsamt, das den Antrag des Klägers auf Feststellung eines höheren GdB abgelehnt hatte, mit der Begründung, die Beeinträchtigungen des Klägers rechtfertigen keinen höheren GdB als 40.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Kläger, der an Morbus Crohn leidet, beantragte die Feststellung eines höheren GdB von mindestens 50 ab dem 01.01.2019. Er leidet unter erheblichen Beschwerden wie häufigen Durchfällen, Bauchschmerzen und psychosozialen Beeinträchtigungen, die seine Leistungsfähigkeit und Lebensqualität beeinträchtigen. Operative Eingriffe zur Behandlung von Stenosen wurden bereits mehrfach durchgeführt.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob die gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Klägers durch Morbus Crohn einen GdB von 50 rechtfertigen, obwohl keine erhebliche Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands vorliegt.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen, das einen GdB von 50 für den Kläger festgestellt hatte, wird zurückgewiesen.
  • Begründung: Das Gericht stellte fest, dass die Funktionsstörungen des Klägers bei Morbus Crohn ausreichend schwer sind, um einen GdB von 50 zu rechtfertigen. Die Entscheidung basiert auf einer Gesamtschau der Beeinträchtigungen, wobei die rezidivierenden Stenosen und die chronische Entzündung bedeutend sind.
  • Folgen: Der Beklagte muss dem Kläger die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens erstatten. Der Kläger erhält ab dem 01.01.2019 einen GdB von 50, was eine bedeutende Anerkennung seiner gesundheitlichen Einschränkungen darstellt und potenziell Auswirkungen auf seine sozialen und arbeitsrechtlichen Ansprüche hat. Weitere Rechtsmittel wurden nicht zugelassen.

Morbus Crohn: Rechtliche Aspekte und die Bedeutung des GdB im Einzelfall

Morbus Crohn ist eine chronisch entzündliche Darmerkrankung, die die Lebensqualität der Betroffenen erheblich beeinträchtigen kann. Häufig gehen mit dieser Autoimmunerkrankung Symptome wie Bauchschmerzen, Durchfälle und Nahrungsmittelunverträglichkeiten einher….


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