Ein riskantes Überholmanöver und ein missachteter Schulterblick führten 2019 in H. zu einem folgenschweren Zusammenstoß zwischen einem Auto und einem Motorrad. Das Landgericht Passau musste nun die Schuldfrage klären und entschied in einem spannenden Urteil, dass beide Fahrer für den Unfall verantwortlich sind. Der Autofahrer, der zum Unfallzeitpunkt abbiegen wollte, muss 60 Prozent des Schadens tragen, während der Motorradfahrer für 40 Prozent aufkommen muss. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 O 969/19 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Passau
- Datum: 26.03.2021
- Aktenzeichen: 3 O 969/19
- Verfahrensart: Zivilprozess wegen Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Halter und Eigentümer eines Pkws, der bei einem Verkehrsunfall beschädigt wurde. Er machte geltend, dass der Unfall unvermeidbar gewesen sei und die Beklagten für den Schaden aufkommen müssten. Er forderte Schadensersatz für Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Minderwert sowie Vorgerichtliche Anwaltskosten.
- Beklagter zu 1): Fahrer eines bei einem Unfall beteiligten Motorrads, der versuchte, den Kläger zu überholen. Er argumentierte, dass er das Wendemanöver des Klägers beobachtet habe und sein Verhalten nicht vorhersehbar gewesen sei.
- Beklagte zu 2): Haftpflichtversicherung des Beklagten zu 1), die teilweise bereits Zahlungen an den Kläger leistete, jedoch auf Basis einer geringeren Haftungsquote.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Kläger forderte Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall vom 14.09.2019. Er war Eigentümer eines Pkw, der bei der Kollision mit dem Motorrad des Beklagten zu 1) beschädigt wurde. Der Unfall ereignete sich, als der Kläger auf einen Parkplatz einfahren wollte und vom Motorrad des Beklagten überholt wurde.
- Kern des Rechtsstreits: Die Hauptfrage war die Verantwortlichkeit für den Unfall und die anteilige Haftungsverteilung zwischen den Parteien. Der Kläger behauptete, sein Fahrverhalten sei ordnungsgemäß gewesen, während der Beklagte zu 1) dem Kläger eine fehlende Rücksichtnahme vorwarf.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Beklagten wurden verurteilt, an den Kläger 40% des eingeklagten Schadens zu zahlen. Der Kläger konnte seine vollständige Forderung nicht durchsetzen, da eine Teilschuld an dem Unfall festgestellt wurde.
- Begründung: Das Gericht befand, dass der Kläger gegen seine Rückschaupflicht verstoßen habe, und erkannte ihm daher nur 40% des geforderten Schadens zu. Die Verkehrslage war als unklar eingestuft, und dem Beklagten zu 1) wurde ein Verstoß gegen § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO vorgeworfen.
- Folgen: Der Kläger erhielt Schadensersatz in Höhe von 40% seiner geltend gemachten Ansprüche. Der Versicherer kam für den Anteil der Schäden auf, der im Urteil festgelegt wurde. Die Kosten des Verfahrens wurden anteilig zwischen Kläger und Beklagten aufgeteilt.
Verkehrsunfallanalyse: Rechte, Pflichten und Haftung im Fokus eines Falls
Verkehrsunfälle sind häufig das Ergebnis von unklaren Verkehrslagen, in denen die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer auf dem Spiel steht….