Ein riskantes Überholmanöver und ein missachteter Schulterblick führten 2019 in H. zu einem folgenschweren Zusammenstoß zwischen einem Auto und einem Motorrad. Das Landgericht Passau musste nun die Schuldfrage klären und entschied in einem spannenden Urteil, dass beide Fahrer für den Unfall verantwortlich sind. Der Autofahrer, der zum Unfallzeitpunkt abbiegen wollte, muss 60 Prozent des Schadens tragen, während der Motorradfahrer für 40 Prozent aufkommen muss. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 O 969/19 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Passau Datum: 26.03.2021 Aktenzeichen: 3 O 969/19 Verfahrensart: Zivilprozess wegen Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Halter und Eigentümer eines Pkws, der bei einem Verkehrsunfall beschädigt wurde. Er machte geltend, dass der Unfall unvermeidbar gewesen sei und die Beklagten für den Schaden aufkommen müssten. Er forderte Schadensersatz für Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Minderwert sowie Vorgerichtliche Anwaltskosten. Beklagter zu 1): Fahrer eines bei einem Unfall beteiligten Motorrads, der versuchte, den Kläger zu überholen. Er argumentierte, dass er das Wendemanöver des Klägers beobachtet habe und sein Verhalten nicht vorhersehbar gewesen sei. Beklagte zu 2): Haftpflichtversicherung des Beklagten zu 1), die teilweise bereits Zahlungen an den Kläger leistete, jedoch auf Basis einer geringeren Haftungsquote. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger forderte Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall vom 14.09.2019. Er war Eigentümer eines Pkw, der bei der Kollision mit
Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de ArbG Hamburg – Az.: 3 Ca 325/12 – Urteil vom 24.10.2012 Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die ordentliche Kündigung vom 11. Juni 2012 beendet worden ist. Es wird festgestellt, dass die Arbeitszeit der Klägerin sich gemäß § 8 Abs.2 TzBfG auf 30 Stunden pro […]