Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrssicherungspflicht Waschanlagenbetreiber

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

In einem Paderborner Waschanlage endete die automatische Ausfahrt für einen Autofahrer mit einem Blechschaden – das Landgericht sprach ihm nun Schadensersatz zu. Der Betreiber hatte seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, da die Anlage den Auswurfbereich nicht ausreichend überwachte und ein liegen gebliebenes Fahrzeug den Weg versperrte. Das Urteil unterstreicht die Verantwortung von Waschanlagenbetreibern für die Sicherheit ihrer Kunden, auch im automatisierten Betrieb. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 S 63/2010 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Paderborn Datum: 20.01.2021 Aktenzeichen: 1 S 63/2010 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Verkehrssicherungspflicht Beteiligte Parteien: Kläger: Eine Person, die Schadensersatz verlangt wegen eines Schadens an ihrem Fahrzeug, der durch eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht entstanden sein soll. Beklagte: Betreiberin einer Waschanlage, die eine Verkehrssicherungspflicht verletzt haben soll, indem sie den Auswurfbereich der Waschstraße nicht frei von Hindernissen gehalten hat. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger forderte Schadensersatz, da sein Fahrzeug in einer Waschanlage beschädigt wurde. Der Schaden entstand, als das Fahrzeug nach dem Waschvorgang automatisch in den Ausfahrtbereich befördert wurde, welcher jedoch durch ein anderes Fahrzeug blockiert war. Kern des Rechtsstreits: Ob die Betreiberin der Waschanlage ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt hat, indem sie den Auswurfbereich nicht ausreichend gesichert und somit die Sicherheit der Fahrzeuge nicht gewährleistet hat.


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv