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Herstellerhaftung beim Platzen eines Flexschlauches

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Ein geplatzter Flexschlauch sorgte für einen Wasserschaden in einer Essener Wohnung und löste einen Rechtsstreit zwischen einer Gebäudeversicherung und dem Hersteller des Schlauchs aus. Die Versicherung musste jedoch vor dem Landgericht Paderborn eine Niederlage einstecken, da ein Sachverständiger die fehlerhafte Montage als Ursache für den Schaden identifizierte. Obwohl die Versicherung argumentierte, dass ein Materialfehler vorliege, konnte der Hersteller erfolgreich nachweisen, dass der Schlauch ordnungsgemäß produziert wurde. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 O 345/15 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Paderborn Datum: 12.01.2017 Aktenzeichen: 3 O 345/15 Verfahrensart: Zivilverfahren auf Schadensersatz Rechtsbereiche: Produkthaftungsrecht, Zivilrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Die Klägerin ist der Gebäudeversicherer der Wohnungseigentümergemeinschaft in Essen und tritt in diesem Fall aus übergegangenem Recht auf. Sie fordert Schadensersatz von der Beklagten für Schäden, die durch einen geplatzen Flexschlauch entstanden sind, den sie als von der Beklagten hergestellt ansieht. Beklagte: Die Beklagte bestreitet, Herstellerin des Flexschlauches zu sein, und lehnt jegliche Verantwortung für den Schaden ab. Sie argumentiert, dass der Schlauch nicht defekt war und der Schaden durch fehlerhafte Montage verursacht wurde. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin verlangt Schadensersatz von der Beklagten, da durch das Platzen eines Flexschlauches Wasserschäden in einem Gebäude entstanden sind. Die Klägerin m


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