Ein Mann in Passau wurde vom Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis freigesprochen, obwohl ihm sein deutscher Führerschein Jahre zuvor entzogen worden war. Der Clou: Er hatte zwischenzeitlich einen österreichischen Führerschein erworben, der – so das Landgericht – in Deutschland anerkannt werden muss. Damit kippte das Gericht das Urteil des Amtsgerichts, welches den Mann zuvor noch zu einer Geldstrafe verurteilt hatte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 Ns 15 Js 10367/19 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Passau Datum: 08.04.2020 Aktenzeichen: 1 Ns 15 Js 10367/19 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Strafrecht Rechtsbereiche: Strafrecht, Fahrerlaubnisrecht Beteiligte Parteien: Angeklagter: Der Angeklagte wurde ursprünglich vom Amtsgericht Passau wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Er legte Berufung ein und argumentierte, dass seine österreichische Fahrerlaubnis ihn zum Führen eines Fahrzeugs im Inland berechtigt. Amtsgericht Passau: Hatte den Angeklagten zunächst verurteilt, da es davon ausging, dass die österreichische Fahrerlaubnis aufgrund der vorherigen Aberkennung der tschechischen Fahrerlaubnis nicht für das Führen eines Fahrzeugs im Inland gültig ist. Um was ging es? Sachverhalt: Der Angeklagte wurde beschuldigt, in zwei Fällen ohne gültige Fahrerlaubnis im Inland gefahren zu sein. Nachdem ihm die deutsche und tschechische Fahrerlaubnis entzogen worden waren, hatte er in Österreich eine neue Fahrerlaubnis erhalten, die ihm laut Vorwurf nicht das Führen eines Fahrzeugs in Deutschland erlaubte. Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob eine in einem anderen EU-Staat erteilte Fahrerlaubnis nach Ablauf einer inländischen Sperrfrist anzuerkennen ist, auch wen
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Landesarbeitsgericht Düsseldorf Az: 12 Sa 1679/07 Urteil vom 02.04.2008 In dem Rechtsstreit hat die 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 16.01.2008 für Recht erkannt: Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 30.08.2007 wird kostenfällig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. A. Die […]