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Rechtsanwälte Kotz GbR

Beweismaß in der Unfallversicherung

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(Symbolfoto: Flux gen.) Ein Bauhofmitarbeiter aus Passau kämpfte vergeblich vor Gericht um eine Invaliditätsleistung seiner Unfallversicherung. Nach zwei Unfällen im Jahr 2016 – einem Zusammenstoß mit einem Baggerlader und einem Zwischenfall bei Tauchübungen – leidet er unter anhaltenden Kopfschmerzen. Gutachter konnten jedoch keinen Zusammenhang zwischen den Unfällen und seinen Beschwerden feststellen, sodass das Landgericht Passau die Klage abwies. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 O 508/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Passau Datum: 14.12.2023 Aktenzeichen: 3 O 508/21 Verfahrensart: Zivilprozess Rechtsbereiche: Versicherungsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Eine natürliche Person mit einer privaten Unfallversicherung, geltend machend, dass zwei Unfallereignisse am 26.06.2016 und 09.09.2016 zu einer Invalidität geführt haben und daher Ansprüche gegen die Versicherung entstehen. Beklagte: Die private Unfallversicherung des Klägers, verweigernd die Zahlung der geltend gemachten Invaliditätsleistungen. Die Versicherung argumentiert, dass die Vorfälle keine versicherten Unfälle sind und keine unfallbedingte Invalidität nachweisbar ist. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger hatte bei seiner privaten Unfallversicherung Ansprüche auf Leistungen aufgrund angeblicher unfallbedingter gesundheitlicher Beeinträchtigungen geltend gemacht, die er bei zwei Vorfällen erlitten haben soll. Der Kläger


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