Ein Mann vermietet seit Jahrzehnten seine Wohnung und kassiert die Miete – obwohl er gar nicht der Eigentümer ist. Das Landgericht Regensburg entschied nun in einem ungewöhnlichen Fall, dass der Mann die Mieteinnahmen behalten darf, denn er besitzt ein lebenslanges Wohnrecht und die ursprünglichen Eigentümer hatten der Vermietung zugestimmt. Nun muss die neue Eigentümerin des Hauses nicht nur den Mieter dulden, sondern auch auf die Mieteinnahmen verzichten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 71 O 2493/20 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Regensburg Datum: 21.04.2021 Aktenzeichen: 71 O 2493/20 Verfahrensart: Zivilverfahren Rechtsbereiche: Mietrecht, Sachenrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Alleineigentümerin der im Grundbuch eingetragenen Wohnung. Sie forderte die Herausgabe von Mieteinnahmen und eine Unterlassung weiterer Vermietungen. Die Klägerin argumentierte, dass Mieteinnahmen aufgrund der Eigentümerstellung ihr zustehen und der Beklagte nicht zur Vermietung berechtigt sei. Beklagter: Person mit Wohnungsrecht, welches vom ursprünglichen Eigentümer bewilligt wurde. Der Beklagte vermietet die Wohnung an eine langjährige Mieterin und verteidigte sich mit der Zustimmung der früheren Eigentümer, der bereits bestehenden Mietvereinbarung und der gesetzlichen Regelungen des Mietrechts. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin, Alleineigentümerin einer Wohnung, verlangte vom Beklagten, welcher ein Wohnungsrecht hatte, die Herausgabe von Mieteinnahmen und eine Unterlassung gegen die weitere Vermietung. Der Beklagte hatte die Wohnung basierend auf einer vorherigen Genehmigung der ursprünglichen Eigentümer vermietet. Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob der Beklagte zur Vermietung berechtigt ist und ob die Klägerin Anspruch auf d
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de LG Aurich – Az.: 1 O 457/16 – Beschluss vom 22.07.2016 Der Antrag der Beklagten auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Klageverteidigung wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Notwendige Auslagen werden nicht erstattet. Gründe I. Die Klägerin betreibt ein Wohnheim in W., in welchem die Beklagte im Zeitraum u. a. von Anfang Mai […]