Ein Verkehrsunfall in Schweden sorgt für juristisches Nachspiel in Deutschland: Eine deutsche Firma erstritt vor dem Landgericht Regensburg erfolgreich Schadensersatz nach einem Unfall in Malmö. Die schwedische Versicherung muss zahlen – und zwar nicht nur für die Reparatur, sondern auch Gutachterkosten und Anwaltsgebühren. Ein wegweisendes Urteil für deutsche Autofahrer, die im Ausland in einen Unfall verwickelt werden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 81 O 29/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Regensburg Datum: 29.03.2023 Aktenzeichen: 81 O 29/21 Verfahrensart: Zivilrechtliches Verfahren über Schadensersatz und Widerklage Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, internationales Privatrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Verschmolzenes Unternehmen aus C. F. Service GmbH und E. A1. GmbH, vertreten durch ihre Rechtsanwälte. Die Klägerin fordert Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall in Schweden, einschließlich Reparaturkosten, Gutachterkosten, anteilige Wertminderung und Vorgerichtliche Anwaltskosten. Beklagte: Eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die das gegnerische Fahrzeug im Unfallereignis versichert hatte. Die Beklagte bestreitet die Erstattungsfähigkeit einiger Schadenspositionen und erhebt Widerklage auf Rückzahlung bereits geleisteter Beträge. Um was ging es? Sachverhalt: Es handelt sich um einen Verkehrsunfall am 04.10.2019 in Schweden, bei dem ein von der C. F. Service GmbH genutztes Fahrzeug beschädigt wurde. Die Klägerin fordert von der Beklagten Schadensersatz, während die Beklagte die Erstattung bestimmter Positionen wie vorgerichtliche Anwaltskosten und Wertminderung bestreitet. K
Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de LG München II, Az.: 10 O 3362/13, Urteil vom 07.10.2015 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Parteien streiten um […]