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Verkehrsunfall mit landwirtschaftlichem Gespann erhöhte Betriebsgefahr

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An einer T-Kreuzung in Regensburg kam es am 20. September 2019 zu einem Unfall zwischen einem Pkw und einem landwirtschaftlichen Gespann, bei dem sich die Schuldfrage als komplex erwies. Obwohl der Pkw-Fahrer die Vorfahrt missachtete, trug auch der Fahrer des Gespanns eine Mitschuld, da er nicht weit genug rechts fuhr und so den Unfall hätte vermeiden können. Das Landgericht Regensburg musste nun die Haftungsanteile der beiden Unfallbeteiligten klären. Zum vorliegenden Urteil Az.: 23 S 132/20 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Regensburg Datum: 20.07.2021 Aktenzeichen: 23 S 132/20 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Eine Einzelperson, die Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall geltend macht. Der Kläger argumentiert, dass das Verschulden der Beklagtenseite durch besondere Sorgfaltspflichten schwerer wiegen sollte. Beklagte: Eine Einzelperson oder mehrere Personen, die den Verkehrsunfall mit einem landwirtschaftlichen Gespann verursacht haben. Die Beklagten beantragen die Zurückweisung der Berufung und der Anschlussberufung, argumentieren aber selbst mit einer fehlerhaften Mithaftung. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger forderte Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls, wobei eine Haftungsquote von 35 % zu seinen Lasten festgelegt wurde. Er argumentierte, dass die Beklagtenseite beim Führen eines landwirtschaftlichen Gespanns besondere Sorgfaltspflichten verletzte. Kern des Rechtsstreits: Die Hauptfrage war die angemessene Verteilung der Haftungsquote zwischen den Parteien und die Erstattungsfähigkeit von vorgerichtlichen Rechtsan


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