Ein Insolvenzverwalter muss tief in die Tasche greifen! Der Pensions-Sicherungs-Verein hat vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg einen wichtigen Sieg errungen und Nachzahlungen für Betriebsrenten in Höhe von 24.283 Euro erstritten. Das Gericht entschied, dass für diese Ansprüche eine 30-jährige Verjährungsfrist gilt, was weitreichende Folgen für Insolvenzverfahren haben könnte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 Sa 36/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Datum: 28.02.2024 Aktenzeichen: 4 Sa 36/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Insolvenzrecht, Arbeitsrecht, Betriebliche Altersversorgung Beteiligte Parteien: Kläger: Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung, der Ansprüche aus Betriebsrentenzusagen im Insolvenzfall geltend macht. Beklagter: Insolvenzverwalter über das Vermögen der A. M. GmbH & Co. KG, der die nachträgliche Forderungsanmeldung bestritt und die Einrede der Verjährung erhob. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger meldete Forderungen aus Betriebsrentenzusagen zur Insolvenztabelle an, die zunächst mit einem Zinssatz von 5,5 % und später unter Berücksichtigung eines geänderten gesetzlichen Zinssatzes von 4 % berechnet wurden. Der Beklagte bestritt die nachgerechneten Forderungen und berief sich auf die Verjährung. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob der Anspruch des Klägers der kurzen dreijährigen oder der langen 30-jährigen Verjährungsfrist unterliegt. Was wurde entschieden?
Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de Alarmiert ein Mieter die Feuerwehr wenn hinreichende Anhaltspunkte für einen Notfall in einer Nachbarwohnung bestehen, haftet er nicht für Schäden, die durch die Feuerwehr (z.B. durch das Aufbrechen der Wohnungstüre) verursacht werden (LG Berlin, Urteil vom 26.01.2011, Az: 49 S 106/10).[…] Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/fehlalarm-mieterhaftung-fuer-feuerwehrschaeden_1075/