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Verjährung der Ansprüche des Pensions-Sicherungs-Vereins

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Ein Insolvenzverwalter muss tief in die Tasche greifen! Der Pensions-Sicherungs-Verein hat vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg einen wichtigen Sieg errungen und Nachzahlungen für Betriebsrenten in Höhe von 24.283 Euro erstritten. Das Gericht entschied, dass für diese Ansprüche eine 30-jährige Verjährungsfrist gilt, was weitreichende Folgen für Insolvenzverfahren haben könnte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 Sa 36/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Datum: 28.02.2024 Aktenzeichen: 4 Sa 36/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Insolvenzrecht, Arbeitsrecht, Betriebliche Altersversorgung Beteiligte Parteien: Kläger: Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung, der Ansprüche aus Betriebsrentenzusagen im Insolvenzfall geltend macht. Beklagter: Insolvenzverwalter über das Vermögen der A. M. GmbH & Co. KG, der die nachträgliche Forderungsanmeldung bestritt und die Einrede der Verjährung erhob. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger meldete Forderungen aus Betriebsrentenzusagen zur Insolvenztabelle an, die zunächst mit einem Zinssatz von 5,5 % und später unter Berücksichtigung eines geänderten gesetzlichen Zinssatzes von 4 % berechnet wurden. Der Beklagte bestritt die nachgerechneten Forderungen und berief sich auf die Verjährung. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob der Anspruch des Klägers der kurzen dreijährigen oder der langen 30-jährigen Verjährungsfrist unterliegt. Was wurde entschieden?


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