Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Unfallversicherung – Anforderungen an ärztliche Invaliditätsfeststellung

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

Ein Rennradfahrer stürzte schwer und verletzte sich an der Schulter. Seine Unfallversicherung weigerte sich jedoch, für die Folgen aufzukommen, da die ärztlichen Nachweise seiner Verletzungen den strengen Anforderungen der Versicherungsbedingungen nicht genügten. Das Landgericht Regensburg entschied zugunsten der Versicherung und wies die Klage des Mannes auf Zahlung einer Invaliditätsleistung ab. Zum vorliegenden Urteil Az.: 34 O 758/18 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Regensburg Datum: 18.03.2019 Aktenzeichen: 34 O 758/18 Verfahrensart: Zivilprozess wegen Ansprüchen aus einer privaten Unfallversicherung Rechtsbereiche: Versicherungsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Eine Person, die aufgrund eines Fahrradunfalls Ansprüche aus einer privaten Unfallversicherung gegen die Versicherungsgesellschaft geltend macht. Der Kläger argumentiert, dass er durch den Unfall eine dauerhafte Funktionsstörung seiner Schulter erlitten habe, die eine Invaliditätsleistung rechtfertigt. Beklagte: Eine Versicherungsgesellschaft, die die Unfallkausalität bestreitet und darauf hinweist, dass keine fristgerechte ärztliche Feststellung der Invalidität vorliegt. Die Beklagte argumentiert, dass vorhandene degenerative Vorschäden der Schulter ursächlich für die Beschwerden seien. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger hatte einen Fahrradunfall, bei dem er sich eine Rotatorenmanschettenverletzung und Rippenbrüche zuzog. Er fordert Invaliditätsleistungen von der Beklagten aufgrund der unfallbedingten Verletzungen. Die Beklagte akzeptiert nur die Rippenbrüche als unfallbedingt und lehnte Zahlungen für die Schulterverletzung ab, da eine entsprechende ärztliche Invaliditätsbescheinigung nicht fristgerecht vorliegt. Kern des


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv