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Rechtsanwälte Kotz GbR

Private Unfallversicherung – Nachweis des Versicherungsfalls

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Eine Servicemitarbeiterin prallte gegen eine Glastür und erlitt dabei eine Nasenbeinfraktur und eine Schädelprellung. Jahrelange gesundheitliche Beschwerden führten zu einem Rechtsstreit mit ihrer Unfallversicherung, in dem es um die Anerkennung eines Schädel-Hirn-Traumas und die Zahlung von Invaliditätsleistungen ging. Gutachterstreit und komplexe medizinische Fragen prägten den Prozess, der schließlich mit einer Klageabweisung endete. Zum vorliegenden Urteil Az.: 31 O 725/19 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Regensburg Datum: 15.11.2023 Aktenzeichen: 31 O 725/19 Verfahrensart: Zivilverfahren wegen Invaliditätsleistungen aus Unfallversicherungen Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Zivilrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Versicherungsnehmerin, die Invaliditätsleistungen aus zwei privaten Unfallversicherungen beansprucht. Sie behauptet, durch einen Unfall am 10.12.2013 ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten zu haben, das zu dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen und einer Invaliditätsstufe von mindestens 80% führte. Beklagte: Versicherungsgesellschaft, die die von der Klägerin geltend gemachten Ansprüche bestreitet. Die Beklagte argumentiert, dass die von der Klägerin behaupteten gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht auf den Unfall zurückzuführen seien, sondern psychosomatische Ursachen hätten. Zudem bezweifelt die Beklagte die Aktivlegitimation der Klägerin. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin fordert invaliditätsbezogene Zahlungen aufgrund eines Unfalls, bei dem sie sich eine Nasenbeinfraktur zuzog, verbunden mit gesundheitlichen Problemen wie Kopfschmerzen und Konzentrationsschwierigkeiten. Sie argumentiert, diese Probleme seien auf eine hirnorganische Schädigung durch den Unfall zurückzuführen. Kern de


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