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Rechtsanwälte Kotz GbR

Nacherbfolge – Unwirksamkeit der Geldübereignung – Anspruch auf Herausgabe

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In einem Regensburger Erbschaftsstreit errang eine Enkelin einen überraschenden Sieg gegen den Beschenkten ihrer Großmutter. Der Streitwert: 150.000 Euro, die die Großmutter dem Beklagten zu Lebzeiten geschenkt hatte, nun aber zurückgezahlt werden müssen, da das Gericht die Schenkung für unwirksam erklärte. Grundlage des Urteils ist ein komplexer Erbvertrag mit Vorerben und Nacherben, der dem Beschenkten zum Verhängnis wurde.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Landgericht Regensburg
Datum: 09.02.2022
Aktenzeichen: 71 O 2165/20
Verfahrensart: Zivilverfahren
Rechtsbereiche: Erbrecht

Beteiligte Parteien:

Klägerin: Die Tochter der Erblasserin, die Ansprüche aus einem Erbfall geltend macht. Sie verlangt vom Beklagten die Herausgabe eines Teils des Erbes.
Beklagter: Eine Person, die Begünstigungen aus einem Erbvertrag erhalten hat. Er verteidigt sich mit dem Argument, dass er nicht von den Vereinbarungen im Erbvertrag wusste und beruft sich auf gutgläubigen Erwerb.

Um was ging es?

Sachverhalt: Die Klägerin forderte vom Beklagten die Rückgabe eines Geldbetrages, den dieser als Zuwendung aus dem Erbe erhalten hatte. Der Erbvertrag bestimmte eine Nacherbeneinsetzung, die jedoch durch einen Verzicht einiger Erben kompliziert wurde.
Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob die Verfügung über das Erbe an den Beklagten gültig war und ob die Nacherbfolge wirksam aufgehoben worden ist, was zur Unwirksamkeit der Schenkung führen könnte.

Was wurde entschieden?

Entscheidung: Die Klage war erfolgreich; der Beklagte wurde verurteilt, der Klägerin 150.000 € zuzüglich Zinsen zu zahlen.
Begründung: Die Verfü[…]


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