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Rechtsanwälte Kotz GbR

Kreuzungsunfall – Haftungsverteilung

Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsunfallsiegen.de

An einer Regensburger Kreuzung kracht es zwischen einem VW Tiguan und einem Toyota Yaris – beide Fahrer müssen für den Schaden geradestehen. Obwohl der Toyota-Fahrer eigentlich Vorfahrt hatte, sah ihn das Landgericht Regensburg mitverantwortlich für den Unfall, da er die Gefahr hätte erkennen müssen. Nun müssen beide Autofahrer die Kosten für den Schaden teilen.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Landgericht Regensburg
Datum: 14.03.2024
Aktenzeichen: 73 O 1463/23
Verfahrensart: Zivilverfahren (Verkehrsunfall mit Schadensersatzforderung)
Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Haftungsrecht

Beteiligte Parteien:

Kläger: Eigentümer eines VW Tiguan, vertreten durch eine Zeugin, der Schadensersatzansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalls geltend macht. Der Kläger argumentiert, dass der Unfall durch die Beklagte zu 1) verursacht wurde, die ihm die Vorfahrt nahm.
Beklagte zu 1): Fahrer eines Toyota Yaris, der haftpflichtversichert bei der Beklagten zu 2) war. Sie behauptet, die Vorfahrt korrekt beachtet zu haben und sieht keine Schuld auf ihrer Seite.
Beklagte zu 2): Haftpflichtversicherer des Fahrzeugs von Beklagte zu 1), lehnt die geforderte Schadensersatzzahlung ab.

Um was ging es?

Sachverhalt: Am 08.02.2023 kam es zu einem Verkehrsunfall zwischen dem Kläger-Pkw und dem von der Beklagten zu 1) gesteuerten Pkw. Der Kläger-Pkw bog nach links ab, während der Beklagten-Pkw nach rechts abbog. Es entstand ein Sachschaden am Kläger-Pkw, den der Kläger ersetzt haben möchte.
Kern des Rechtsstreits: Die Frage, wer für den Verkehrsunfall verantwortlich ist und in welchem Umfang eine Schadensersatzzahlung zu leisten ist – insbesondere die Beachtung der Vorfahrtsregeln (§ 9 Abs. 4 S. 1 StVO) und die gef[…]


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