Eine Frau meldete ihren Ex-Partner fälschlicherweise wegen Trunkenheit am Steuer bei der Polizei – und wurde nun freigesprochen. Das Amtsgericht Calw sah weder eine falsche Verdächtigung noch einen Notrufmissbrauch, da die Frau den Mann nicht einer bereits begangenen Straftat bezichtigte und auch nicht die Notrufnummer wählte. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Feinheiten des deutschen Strafrechts im Bereich der Falschmeldungen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 Cs 32 Js 18114/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Amtsgericht Calw Datum: 05.11.2024 Aktenzeichen: 8 Cs 32 Js 18114/24 Verfahrensart: Strafverfahren Rechtsbereiche: Strafrecht Beteiligte Parteien: Angeklagte: Die Angeklagte wurde beschuldigt, bei der Polizei eine falsche Anzeige wegen einer angeblich bevorstehenden Trunkenheitsfahrt gemacht zu haben. Ihr wurde vorgeworfen, bewusst eine Falsche Verdächtigung getätigt zu haben, um ein Verfahren gegen einen Dritten einzuleiten. Staatsanwaltschaft: Sie erhob den Vorwurf der falschen Verdächtigung gemäß §164 Abs. 1 StGB. Um was ging es? Sachverhalt: Die Angeklagte rief das Polizeirevier Calw an und behauptete, der Zeuge sei stark alkoholisiert und im Begriff, mit seinen Kindern Auto zu fahren. Die Polizei wurde vor Ort tätig, stellte aber fest, dass keine Trunkenheitsfahrt bevorstand. Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob die Angeklagte durch die Anzeige eine falsche Verdächtigung im Sinne von §164 Abs. 1 StGB begangen hat, insbesondere ob der Tatbestand erfüllt ist, wenn eine angeblich bevorstehende und nicht bereits begangene Straftat angezeigt wird. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Angeklagte wurde freigesprochen. Begrü
Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de AG München – Az.: 343 C 11207/11 – Urteil vom 07.09.2011 I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils […]